Gesundheitspolitik

Schluss mit Null-Retaxationen!

Resolution der LAK Baden-Württemberg

STUTTGART (diz) | Einstimmig verabschiedete die 15. Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer (LAK) Baden-Württemberg am 9. Juli eine Resolution, mit der sich die baden-württembergischen Apothekerinnen und Apotheker gegen Null-Retaxationen als Strafmaßnahme bei Formfehlern wehren. Solche Maßnahmen träfen auch die Patienten. Auch die Arbeit der Apothekenmitarbeiter werde durch solche Maßnahmen mit Füßen getreten.

Wenn sich Apotheken nicht an die Rabattverträge halten, dürfen die Krankenkassen laut eines aktuellen Urteils des Bundessozialgerichts Null-Retaxationen vornehmen. Aber in der Vergangenheit seien Krankenkassen immer mehr dazu übergegangen, rein formale Fehler der Apotheker zu retaxieren. Wie Günther Hanke, Präsident der LAK Baden-Württemberg betonte, könne und wolle man dies nicht hinnehmen, denn der Patient sei in diesen Fällen mit dem richtigen Arzneimittel versorgt worden. Die Resolution gegen Null-Retaxationen solle die Politik und die Öffentlichkeit auf dieses nicht akzeptable Vorgehen der Kassen aufmerksam machen.

In der Resolution wehrt sich die baden-württembergische Apothekerschaft daher gegen die wirtschaftliche „Strafmaßnahme“ der Null-Retaxation und fordert die Kassen dazu auf, ihre „rein monetär ausgerichtete und patientenferne Praxis der Null-Retaxation“ zu ändern. Vom Gesetzgeber fordert sie, durch eine Gesetzesänderung die Möglichkeit von Null-Retaxationen einzuschränken. „Die Apotheken wollen ihre Patienten unverzüglich und zuverlässig mit Arzneimitteln versorgen“, betonen sie in der Resolution. Die Kassen verlangten aber von den Apotheken, dass ihre Versicherten „aufgrund eines für sie unbedeutenden Formfehlers auf dem Rezept“ nicht versorgt werden. Häufig schwer kranke Patienten sollten also abgewiesen und beispielsweise für ein neues Rezept erneut zum Arzt verwiesen werden. „Das können und wollen die Apothekerinnen und Apotheker nicht akzeptieren.“ Der Patient und die von ihm benötigte und vom Arzt verordnete Therapie müssten im Vordergrund stehen. Mit dem Instrument der Null-Retaxation „treten die Krankenkassen die Arbeit und die Bemühungen der Apothekenmitarbeiter mit Füßen und haben sich von einer Zusammenarbeit im Sinne ihrer Mitglieder verabschiedet“. Wenn die Retaxation Folge geringfügiger Formfehler sei, müsse den Apotheken zumindest der Einkaufswert der abgegebenen Packung erstattet werden. 

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