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- AZ 3/2014
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Gesundheitspolitik
Hess‘ zweiter Streich
Das ist schon eine bewundernswerte Leistung des schlitzohrigen Vorsitzenden der Schiedsstelle Dr. Rainer Hess, wie er die Einigung bei der Substitutionsausschlussliste herbeigeführt hat.
Schon die Ausgangssituation war schwierig genug: Die eine Verhandlungspartei – der GKV-Spitzenverband – wollte anscheinend gar keine Einigung erzielen und hatte jeden Vorschlag des DAV kategorisch abgelehnt. Dazu kam erheblicher politischer Druck sowohl aus dem Gesundheitsministerium wie vom Gesundheitsausschuss des Bundestags, die sogar mit einer Einschränkung der Selbstverwaltung drohten.
Als dann im Koalitionsvertrag der Passus auftauchte, dass die Liste doch vom Gemeinsamen Bundesausschuss erstellt werden könnte, hatten nicht wenige die Schiedsverhandlung für beendet gehalten. Zumal die Krankenkassen prompt ihren Schiedsantrag zurückzogen.
Nur einen kümmerte das offenbar überhaupt nicht: den Vorsitzenden Hess. Einseitig lasse sich der Schiedsantrag gar nicht zurückziehen, meinte er. Und im Übrigen entscheide er aufgrund von Gesetzen – und ein Koalitionsvertrag ist nunmal kein Gesetz.
Nach der – ebenfalls von vielen nicht mehr möglich gehaltenen – Einigung zum Kassenabschlag jetzt also der zweite Streich des Rainer Hess. Inhaltlich mag man von diesem Ergebnis halten was man will, man kann auch mit Fug und Recht Sinnhaftigkeit wie Notwendigkeit einer solchen Liste anzweifeln. Die Art jedoch, wie die Einigungen zustande kamen, wie es Hess beide Male gelungen ist, einen Kompromiss zu erzielen, die nötigt Respekt ab.
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