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- AZ 3/2014
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Gesundheitspolitik
Vergleich im Rezeptdaten-Streit
NARZ und IMS Health einigen sich einvernehmlich
Der Rechtsstreit drehte sich um die Lieferung von Rezeptdaten vom NARZ an IMS Health. Im Zuge der Debatte über die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen hatte NARZ den Inhalt seiner Datenlieferungen stark „abgespeckt“. Seitdem liefert NARZ nach Abstimmung mit der zuständigen Datenschutzbehörde nur noch vollständig anonymisierte Wirtschaftsdaten an Dritte. Daraufhin hatte IMS Health die Zahlungen an NARZ gekürzt. Dagegen hatte das norddeutsche Rechenzentrum geklagt. IMS wiederum machte vor Gericht Schadenersatz geltend. Ein vom Richter im letzten November vorgeschlagener Vergleich wurde zunächst von IMS Health abgelehnt.
„IMS Health und NARZ erklären übereinstimmend, dass der Rechtsstreit im gegenseitigen Einvernehmen und zu beiderseitiger Zufriedenheit beigelegt wurde. Über die Inhalte der Vereinbarungen haben die beteiligten Parteien Stillschweigen vereinbart. Die Datenlieferungen vom NARZ an IMS Health werden fortgeführt“, erklärten beide in der vergangenen Woche in einer gemeinsamen Presseerklärung.
Aus der Formulierung der gemeinsamen Erklärung und der Fortführung der Datenlieferung vom NARZ an IMS Health auf dem vom NARZ entwickelten Standard lässt sich schließen, dass das norddeutsche Apothekenrechenzentrum seine Forderungen durchsetzen konnte. Mit Blick auf den von der IMS-Health-Zentrale in den USA angekündigten Börsengang ist für den weltweit führenden Anbieter von Gesundheitsdaten eine ungeklärte Situation auf dem größten europäischen Markt sicher nicht zuträglich.
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