Recht

Gesundheitskarte: Kosten für das Passbild müssen Versicherte tragen

| Die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht verpflichtet, ihren Versicherten die Kosten für ein Passbild zu ersetzen, welches sie für die Ausstellung ihrer elektronischen Gesundheitskarte gebrauchen, da es dafür an einer Rechtsgrundlage fehlt. (Hier gegen ein Mitglied entschieden, das 24,40 Euro für die Anfertigung seines Passbildes erstattet haben wollte.)

(LSG Rheinland-Pfalz, L 5 KR 32/14)

 

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