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Gesundheitspolitik
ABDA: Abkehr von der Honorardynamisierung
Statt Automatismus jährliche Überprüfung – „Realistische Forderung“
Ein ABDA-Sprecher bestätigte gegenüber der AZ den Kurswechsel: „Die jährliche Überprüfung des Festzuschlages im o.g. Antrag ist – gegenüber einer ‚automatischen Dynamisierung‘ – eine realistische Forderung im Rahmen der SGB-Systematik bzw. auch in der Logik der Abschlagsfestschreibung statt jährlicher Verhandlungen.“ In einem Antrag zum letzten DAT forderten die Apotheker den Gesetzgeber noch zur Dynamisierung der Vergütungssätze der Arzneimittelpreisverordnung auf: Die „Einführung eines jährlichen Anpassungsmechanismus“ sei essenziell zur Sicherstellung der gesetzlich fixierten Gemeinwohlverpflichtungen der Apotheken. Auch auf dem DAV-Wirtschaftsforum 2013 erklärte DAV-Chef Fritz Becker die „Anpassung und automatische Dynamisierung des Apothekenhonorars“ noch zur wichtigsten Herausforderung für die weitere politische Arbeit des DAV. Nach „unendlichen Gesprächen“ sehe er dafür aber derzeit keine politische Mehrheit. Der aktuelle Antrag zieht daraus offenbar die Konsequenz.
LeistungsfeindlicheMethodik ersetzen
Weitere Einzelheiten zur ebenfalls im selben Antrag geforderten „Änderung der Methodik“, mit der der Anpassungsbedarf des Festzuschlages errechnet wird, wollte die ABDA nicht verraten. „Für die Änderung der Methodik bleibt es dabei, die bisherige leistungsfeindliche durch eine andere Methodik abzulösen, die die Apotheker an der wirtschaftlichen Entwicklung partizipieren lässt“, so der ABDA-Sprecher. Über die Methodik der Berechnung war es bei der letzten Erhöhung des Apothekenhonorars um 25 Cent mit dem Bundeswirtschaftsministerium unter Leitung des früheren Ministers Philipp Rösler (FDP) zum Streit gekommen.
Weitere Forderungen
Des Weiteren fordert die ABDA eine angemessene Erhöhung des Sonderentgeltes nach Arzneimittelpreisverordnung für die Abgabe dokumentationspflichtiger Arzneimittel, eine Einbeziehung der Abgabe in der Apotheke hergestellter verschreibungspflichtiger (Standard-)Individualrezepturarzneimittel in den Geltungsbereich des Fixabgabeentgeltes und eine Erhöhung des Zuschlagbetrages von 16 Cent pro Packung verschreibungspflichtiger Arzneimittel zugunsten des Nacht- und Notdienstfonds, um so sicherzustellen, dass die Mittel für das ganze Jahr 2013 sowie die Folgejahre die politisch zugesagte Summe von 120 Millionen Euro pro Jahr erbringen, wie es die Regierung zugesagt habe. „Wie sich nach der Abrechnung der ersten Quartale zeigt, wird dieser Betrag nicht annähernd erreicht, sodass hier Handlungsbedarf für eine Erhöhung besteht.“
8,35 Euro pro Packung „völlig unzureichend“
In der Begründung des Antrags geht die ABDA nicht auf die Abkehr von ihrer langjährigen Forderung nach Dynamisierung ein. „Die erste Anhebung des Apothekenhonorars zum 1. Januar 2013 seit neun Jahren auf 8,35 Euro pro Packung ist aus Sicht der Apothekerschaft völlig unzureichend“, heißt es dort. Die weiterhin hohe Zahl an Apothekenschließungen verdeutliche, unter welchem wirtschaftlichem Druck öffentliche Apotheken auch weiterhin stünden. „Die im Antrag aufgeführten Maßnahmen sind dazu geeignet, die flächendeckende Arzneimittelversorgung zu stärken. Dies geschieht einerseits, indem der Festzuschlag nach AMPreisV als ‚Herzstück‘ der Apothekenentgeltung erhöht wird“, so der Antragstext weiter.
Extrahonorar für Gemeinwohlpflichten richtiger Weg
Andererseits werde der mit dem Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) beschrittene Weg einer finanziellen Förderung der Übernahme von Gemeinwohlverpflichtungen bei den mit hohen Kosten verbundenen Leistungen der Versorgung mit dokumentationspflichtigen Arzneimitteln und der Versorgung mit Standard-Rezepturarzneimitteln fortgesetzt.
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