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Gesundheitspolitik
Eine Milliarde mehr für die Gesundheit
Bundeshaushalt 2015: Gröhe beschreibt Gesundheits-Agenda der nächsten Zeit
Insgesamt umfasst der Bundeshaushalt dem bisherigen Plan zufolge 299,50 Milliarden Euro. Bis zur parlamentarischen Abstimmung dauert es allerdings noch etwas: Die abschließende Beratung ist zwischen dem 25. und 28. November vorgesehen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) nutzte die Gelegenheit der ersten Lesung, auf die gesundheitspolitischen Pläne der Regierungskoalition einzugehen: Die Pflege, die Sicherung zukunftsfester Versorgungsstrukturen, den Ausbau der Prävention. Nicht unerwähnt ließ der Minister außerdem das geplante E-Health-Gesetz. Es soll die Versorgung stärken und der besseren Vernetzung der Sektoren dienen. „Mit ihm sollen Anreize für eine schnellere Nutzung medizinischer Daten, wie zum Beispiel die Nutzung von Notfalldaten mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte, geschaffen werden.“ Den Entwurf hierfür will Gröhe noch in diesem Herbst vorstellen. Der Haushalt sehe außerdem vor, die Aufwendungen im Bereich Forschung deutlich zu erhöhen – auf nunmehr 25,5 Millionen Euro.
Finanzminister rechnet mit veralteten Notdienstzahlen
Bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2015 hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) offensichtlich mit veralteten Daten für den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) gerechnet. Im Teil VI unter dem Kapitel „Sonderabgaben des Bundes“ kalkuliert der Haushaltsansatz Ausgaben des NNF für die Jahre 2014 und 2015 in Höhe von 101,51 Millionen Euro. Versprochen hatte die Vorgängerregierung den Apothekern hingegen 120 Millionen Euro Extra-Honorar. Damit könnte sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) in seiner Schätzung bestätigt sehen, dass die abzuführenden 16 Cent pro verordnetem Arzneimittel nicht ausreichen, um 120 Millionen Euro einzusammeln.
Auf AZ-Nachfrage räumte das Bundesgesundheitsministerium ein, dass die im Etat-Entwurf abgedruckten Zahlen veraltet sind. „Offenbar handelt es sich bei den Werten im Haushaltsentwurf 2015 um eine konservative Hochrechnung der gesamten Einnahmen des NNF basierend auf dem 1. Abrechnungsquartal 2013 (August und September)“, erklärte ein Sprecher. Die Anzahl der in diesen beiden Monaten abgegebenen Packungen verschreibungspflichtiger Fertigarzneimittel zur Anwendung bei Menschen sei jedoch nicht repräsentativ, „so dass die Prognose auf dieser Grundlage für 2014 und 2015 und auch der angegebene Ist-Wert für 2013 zu niedrig sind“. Maßgeblich sei insoweit jedoch nicht der Haushaltsplan, sondern die Anzahl der tatsächlich abgegebenen ANSG-relevanten Packungen (§ 19 ApoG).
Eine Nachfrage beim NNF hätte sicherlich eine aktuellere Datenlage ergeben.
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