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Gesundheitspolitik
Apotheker begrüßen Blister-Dumpingverbot
Apothekerkammer Saarland verbietet (fast) kostenloses Verblistern
Grundsätzlich unterstütze man alle Maßnahmen, die dazu dienen, dass die Preisspannenverordnung auch beim Verblistern eingehalten werde, sagte der Vorsitzende des Blisterverbands BPAV, Hans Werner Holdermann, der AZ. Der Verband der Heimversorger BVKA vertritt ebenfalls die Meinung, dass das kostenlose Verblistern rechtswidrig sei.
Die Bundesapothekerkammer war bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Die saarländische Kammerversammlung hatte beschlossen, ein Verbot des (fast) kostenlosen Ver-blisterns von Arzneimitteln in ihre Berufsordnung aufzunehmen (s. auch „Dumping beim Verblistern verboten!“ in DAZ 2014, Nr. 45, S. 16). Verboten wird die „kostenlose oder im Verhältnis zum marktgerechten Preis gegen sehr geringfügiges Entgelt gewährte Abgabe und/oder kostenloses oder im Verhältnis zum marktgerechten Preis gegen sehr geringfügiges Entgelt gewährtes Verblistern oder Stellen von Arzneimitteln“. Als marktgerechter Preis gilt ein Honorar von circa 1,50 Euro pro Wochenblister. Das Saarland ist nach Baden-Württemberg der zweite Kammerbezirk, der für die Zweitverblisterung von Arzneimitteln eine Honorierung vorschreibt.
Umfrage zeigt Zustimmung unter Apothekern
Bei einer Umfrage auf DAZ.online befürworteten 58 Prozent der teilnehmenden 361 Apotheker die neue Vorschrift. Rund die Hälfte davon (28 Prozent der Teilnehmer) stimmten der Aussage zu, das Verblistern zu Dumpingpreisen sei unkollegial und deshalb zu verbieten, die andere Hälfte (30 Prozent) hält das Verbot für sinnvoll, die Preisschwelle von 1,50 Euro pro Wochenblister aber für zu niedrig. Immerhin 17 Prozent der Teilnehmer sind der Meinung, dass das Verblistern generell untersagt werden sollte. Nur jeweils 7 Prozent finden, der Preis für eine Dienstleistung solle allein im Ermessen des Apothekers liegen bzw. dass die Apothekerkammern ihren Widerstand gegen das patientenindividuelle Verblistern aufgeben sollten. Rund 11 Prozent stimmen der Aussage zu, das Verbot werde wohl nichts bewirken, da es sich zu leicht umgehen lasse.
Verbände: Kostenloses Verblistern unzulässig
Diese Befürchtung teilt auch der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer (BPAV). Der neue Punkt in der Berufsordnung werde wohl ein „stumpfes Schwert“ bleiben. Nichtsdestotrotz sei das Verbot richtig. „Wir unterstützen jede Maßnahme, die der Einhaltung der Preisspannenverordnung dient“, betont der BPAV-Vorsitzende Hans Werner Holdermann. Nur sei eben die Überwachung sehr schwierig. Hier sei der Gesetzgeber gefordert, der endlich dafür Sorge tragen müsse, dass die Arzneimittelpreisverordnung sowie das Zuwendungsverbot nach § 7 Heilmittelwerbegesetz auch beim patientenindividuellen Verblistern eingehalten werde.
Ähnlich äußert sich der Bundesverband der klinik- und heimversorgenden Apotheker (BVKA). Bereits im Mai 2011 habe man in einer „Bad Homburger Erklärung“ eindeutig festgehalten: „Das Stellen und das Verblistern stellen eine zusätzliche Dienstleistung der Apotheken dar, die gekoppelt mit dem Bezug des Arzneimittels Vorteile gewährt, die einen nicht unerheblichen wirtschaftlichen Wert darstellen und deren kostenloses Anbieten deshalb schon aus preisrechtlichen Gründen unzulässig ist.“
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