Gesundheitspolitik

Gruppenverbot für „Legal Highs“

BERLIN (jz) | Schon lange wird darüber diskutiert, wie wirksam gegen neue psychoaktive Substanzen – auch als „Legal Highs“ bekannt – vorgegangen werden kann. Solange sie nicht in eine der Anlagen des BtMG aufgenommen werden, sind sie nicht verboten.

Eine gefährliche Strafbarkeitslücke, finden die Justizminister der Länder und haben daher bei ihrer 85. Justizministerkonferenz vergangene Woche einen Beschluss gefasst: Der Bundesjustizminister soll gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsminister Regelungsvorschläge erarbeiten. „Der Phantasie sind leider keine Grenzen gesetzt“, erklärte Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD). Es gebe immer neue chemische Stoffe. Daher hätten sich die Justizminister der Länder dafür ausgesprochen, dass die bestehende Strafbarkeitslücke geschlossen wird. Dabei denken sie an eine Art Stoffgruppenstrafbarkeit, „um dieses Hase-und-Igel-Spiel zu beenden“: Immer dann, wenn eine Substanz als strafbar festgestellt wird, gibt es schon wieder eine neue, die leicht verändert, aber mindestens genauso gefährlich ist.

Anti-Korruptions-Regelung

Ein weiteres Thema der Konferenz war die ebenfalls bestehende Strafbarkeitslücke bei den Regeln zur Korruption im Gesundheitswesen: Vertragsärzte, die von einem Pharmaunternehmen Vorteile für die Verordnung von Medikamenten entgegennehmen, sind nach geltendem Recht nicht wegen Bestechlichkeit strafbar (Pharmaunternehmen im Gegenzug auch nicht wegen Bestechung), während es angestellt tätige Ärzte sehr wohl sind (Pharmaunternehmen entsprechend) – ein „eklatanter Wertungswiderspruch“, betonte die Justizministerin aus Mecklenburg-Vorpommern, Uta-Maria Kuder (CDU). Diese Gesetzeslücke soll daher nun ebenfalls geschlossen und Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen umfassend unter Strafe gestellt werden. Das Bundesjustizministerium arbeitet bereits an einem Gesetzentwurf. Die Länder wollen sich beim weiteren Prozess gerne weiter mit einbringen. 

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