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- AZ 47/2014
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Gesundheitspolitik
Kampf um Halstabletten
Pohl-Boskamp gegen Klosterfrau: Rechtsstreit um „neo-angin stimmig Plus“
Zur Werbung für „neo-angin stimmig Plus“: Pohl-Boskamp geht dagegen vor, dass Klosterfrau mit einer antibakteriellen Wirksamkeit für seine Halstablette wirbt. Dies sei nicht durch klinische Studien mit dem Präparat belegt. Auf den Hinweis der Vertreter von Klosterfrau, dass solche Studien derzeit durchgeführt würden, erklärte die Vorsitzende Richterin, dann solle man deren Ergebnisse abwarten. Seien diese befriedigend, dürfe Klosterfrau mit einem „Schutz vor bakteriellen Erregern und Viren“ für sein Produkt werben.
Klosterfrau droht Vertriebsverbot
Klosterfrau droht überdies ein Vertriebsverbot wegen fehlender Verkehrsfähigkeit. Ein Medizinprodukt, das den Wirkstoff Polyhexanid beinhaltet, müsse nach Klasse drei zertifiziert werden – „neo-angin stimmig Plus“ besitze aber nur eine Zertifizierung nach Klasse eins. Das Gericht machte in der mündlichen Verhandlung am 12. November klar, dass es den zwei Anträgen von Pohl-Boskamp voraussichtlich folgen wird. Die schriftliche Begründung wird noch in diesen Tagen erwartet.
Verkauf geht erst mal weiter
Der Vertreter von Klosterfrau betonte im Gerichtssaal, dass die Läger beim Großhandel „gut gefüllt“ seien und der Verkauf so lange weitergehe, bis das Urteil zugestellt ist. Der Anwalt von Pohl-Boskamp kam Klosterfrau entgegen mit dem Hinweis, man werde aus der Einstweiligen Verfügung hinsichtlich des Vertriebes bis Ende November nicht vollstrecken.
Klosterfrau kündigt Rechtsmittel an
Bereits einen Tag nach dem Gerichtsverfahren in Hamburg hat Klosterfrau Apotheken darüber informiert, dass man nach der Prüfung der Urteilsbegründung gegen die rechtliche Bewertung des Gerichts vorgehen werde.
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