Gesundheitspolitik

Abmahn-Duo Wagner/Becker gibt auf

Alle Abmahnungen zurückgezogen – Brücken-Apotheke in Schwäbisch-Hall schließt

BERLIN (ks/wes) | Das Abmahn-Gespann Christoph Becker, Rechtsanwalt in Leipzig, und Hartmut Wagner, Apotheker aus Schwäbisch-Hall, haben aufgegeben. Nachdem sie mit tausenden Abmahnungen die Apothekerschaft in den ersten Dezembertagen in Atem gehalten haben, hat Becker am 9. Dezember per „Rundfax“ an die Landesapothekerverbände der Apothekerschaft „alle ausgesprochenen Abmahnungen für gegenstandslos“ erklärt und zurückgezogen.

Geschäfte werden „umgehend“ eingestellt

Wie der Anwalt ausführt, habe ihn sein Mandant einen Tag zuvor informiert, dass er seinen Antrag auf eine Versanderlaubnis „auf Empfehlung der zuständigen Behörde“ zurückgenommen habe. Auch habe er ihn in Kenntnis gesetzt, dass er aufgrund von „personellen Schwierigkeiten außerstande ist, den geordneten Betrieb der Apotheke dauerhaft aufrecht zu erhalten. Er wird seine Geschäfte deshalb umgehend einstellen müssen“. Das Interesse Wagners „an der Herstellung von fairen Marktverhältnissen“ sei erloschen, erklärt der Anwalt weiter. Da er seinen Antrag auf eine Versandhandelserlaubnis zurückgezogen hat, sei die zu Anfang gegebene Aktivlegitimierung für die Abmahnungen entfallen. „Wir erklären auf Weisung unseres Mandanten damit alle ausgesprochenen Abmahnungen für gegenstandslos und ziehen diese hiermit sofort zurück“, schreibt Becker. Dies sei aber mit keinem Anerkenntnis eines Rechtsgrunds verbunden. „Ebenso wird davon ausgegangen, dass keine weiteren Ansprüche gegen unseren Mandanten bestehen“, heißt es weiter. Becker erklärt zudem, dass sein Mandant keine weiteren Abmahnungen aussprechen werde – apotheken.de hatte über seine Anwälte eine entsprechende Unterlassungserklärung gefordert – und bereits bezahlte Beträge in den nächsten Tagen zurückgezahlt werden.

Dem „Rundfax“ ist ein an die „Kolleginnen und Kollegen“ gerichtetes Schreiben gleichen Inhalts angefügt, das die Verbände über ihren Verteiler an ihre Mitglieder weiterleiten sollen. Eigentlich müsste Becker jedem einzelnen Abgemahnten gegenüber die Rücknahme seiner Abmahnung erklären. Er schreibt allerdings: „Die uns bekannten Parteien werden wir in den kommenden Tagen noch individuell informieren.“ Erstaunlich, dass Becker nun möglicherweise nicht einmal mehr alle Parteien kennt, die er abgemahnt hat. Auch wenn sein Vorgehen juristisch nicht korrekt ist – es ist nicht damit zu rechnen, dass Becker die Abmahnungsfälle gegen die Apotheker weiterverfolgen wird.

Strafanzeigen werden aufrecht erhalten

Keine Auswirkungen hat das „Rundfax“ Beckers auf die bei der Staatsanwaltschaft Leipzig eingegangenen Strafanzeigen wegen (versuchten) gewerbsmäßigen Betrugs, (versuchter) Nötigung und (versuchter) Gebührenüberhebung. Unberührt bleiben auch die gegen beide geltend gemachten Schadensersatzansprüche.

Brücken-Apotheke schließt

Tatsächlich ist die Brücken-Apotheke mittlerweile geschlossen: Als DAZ-Herausgeber Peter Ditzel am 10. Dezember einen zweiten Anlauf startet, Wagner in seiner Apotheke zu besuchen, erfährt er von ihm, dass er seine Großhandelsrechnungen nicht mehr bezahlen kann. Einen Tag später wird sein Warenlager geräumt – die Apotheke schließt. 

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