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Gesundheitspolitik
Anti-Korruptionsgesetz kommt
Justizminister Maas kündigt Entwurf für Januar an
Hintergrund ist die Gesetzeslücke, die der Bundesgerichtshof in einem Urteil vor zwei Jahren feststellte. Danach gilt für Kassenärzte nur das Berufs-, nicht aber das Strafrecht. Klinikärzte können sich hingegen durchaus der Bestechung bzw. der Bestechlichkeit strafbar machen.
Unter Schwarz-Gelb war ein erster Vorstoß für eine Neuregelung gescheitert. Danach versuchten es die Länder mit Initiativen, zuletzt Bayern. Aus der Großen Koalition hieß es, man wolle noch Ende dieses Jahres einen Gesetzentwurf vorlegen. Dies verzögert sich nun offenbar. Maas erklärte am 11. Dezember: „Ich werde noch im Januar 2015 ein Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen auf den Weg bringen.“ Gernot Kiefer vom Vorstand des GKV-Spitzenverbandes begrüßte die Initiative.
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