Gesundheitspolitik

DocMorris: Erneut Ordnungsgeld

150.000 Euro wegen weiterer Werbung mit 20-Euro-Prämie

BERLIN (ks) | DocMorris wird wegen seiner Geldprämie von bis zu 20 Euro für die Teilnahme an einem Arzneimittelcheck erneut zur Kasse gebeten: Weil die niederländische Versandapotheke die von der Apothekerkammer Nordrhein erwirkte einstweilige Verfügung, mit der ihr untersagt wurde diese Prämie anzubieten und zu gewähren, selbst nach einem ersten Ordnungsgeldbeschluss nicht beachtete, verhängte das Landgericht Köln ein zweites Ordnungsgeld in Höhe von 150.000 Euro. (Landgericht Köln, Beschluss vom 22. Januar 2014, Az. 84 O 30/13 SH II)

Mittlerweile wirbt DocMorris auf seiner Webseite mit dem Gewinn eines „Traumautos“ – Teilnahmebedingung ist die Einsendung eines Rezepts. Die Prämie für die Teilnahme an einem Arzneimittelcheck wird online nicht mehr ausgelobt. Ob diese Prämie tatsächlich auch nicht mehr gewährt wird, sei dahingestellt.

Das Landgericht Köln sah sich jedenfalls veranlasst, ein weiteres Ordnungsgeld gegen die holländische Apotheke festzusetzen. Im vergangenen Mai hatte das Gericht bereits die zugrunde liegende einstweilige Verfügung erlassen. Doch DocMorris reagierte nicht. Es folgte ein erster gerichtlicher Beschluss, mit dem gegen die Apotheke ein Ordnungsgeld von 150.000 Euro festgesetzt wurde. Er wurde DocMorris am 23. August 2013 zugestellt.

Die Apothekerkammer sah daraufhin noch eine Weile zu, wie weiter mit der für unzulässig befundenen Prämie geworben wurde – dann zog sie erneut vor Gericht. Dort legte sie dar, dass dies jedenfalls bis zum 4. November 2013 geschah. Das Gericht konnte dies nachvollziehen und hat nun für die Zeit zwischen dem 23. August und dem 4. November 2013 das weitere Ordnungsgeld in Höhe von 150.000 Euro verhängt.

„Die Kammer hat bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass sie nicht gedenkt, absichtliche Verstöße gegen ihre Unterlassungsgebote zu tolerieren“, heißt es im aktuellen Beschluss des Landgerichts Köln. Weiter betonen die Richter, sie hätten von der Festsetzung eines höheren Ordnungsgeldes Abstand genommen, da sich DocMorris nun „letztendlich doch dem gerichtlichen Druck gebeugt zu haben scheint“. 

Mittlerweile belaufen sich die diversen Ordnungsgelder, die die Apothekerkammer Nordrhein gegen DocMorris erwirkt hat, auf ingesamt 500.000 Euro. Bezahlt hat die Apotheke noch nicht. Man darf gespannt sein, ob und wann die Vollstreckung dieser erklecklichen Summe gelingen wird. 

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