Gesundheitspolitik

Bundestagsdebatte zur „Pille danach“

BERLIN (jz) | Mit der Rezeptpflicht der „Pille danach“ wird sich ab sofort der Gesundheitsausschuss befassen. Nach einer hitzigen Diskussion verwies das Bundestagsplenum die Anträge von Linken und Grünen, die eine Freigabe fordern, am Donnerstagabend in die Ausschüsse für Gesundheit (federführend) und Familie (mitberatend).

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) war bei der Debatte nicht anwesend. Er hatte seine Meinung zuvor über ausgewählte Medien mitgeteilt – „dankenswerterweise“, wie Birgit Wöllert (Linke) feststellte. Sie bestätigte den bestehenden Beratungsbedarf – kritisierte aber Gröhes Konsequenz, an der Rezeptpflicht festzuhalten: „Möchte Minister Gröhe damit sagen, eine Apothekerin oder ein Apotheker kann diese Beratung nicht durchführen? Damit sind wir ja nun überhaupt nicht einverstanden.“ Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Kordula Schulz-Asche, ergänzte, sie könne „beim besten Willen nicht verstehen, warum unsere hochqualifizierten Apothekerinnen und Apotheker nicht mindestens genauso gut diese Beratung leisten können“.

Vonseiten der SPD gab es ebenfalls deutliche Worte: Die Union weise in der Regel auf die qualitativ hochwertige Beratung durch den Apotheker hin, erklärte Karl Lauterbach – hier könnte der Apotheker also verteidigt werden, denn zum sicheren und wirksamen Wirkstoff LNG könne er „ohne Wenn und Aber beraten“. Andere Wirkstoffe seien unsachgemäß eingenommen viel gefährlicher.

Verteidigt wurde Gröhes Entscheidung von der parlamentarischen Staatssekretärin, Annette Widmann-Mauz (CDU). Neben der Beratung zu Nebenwirkungen gehe es auch um individuelle Hilfe. Das sei mehr als „die bloße Abgabe“ eines Medikaments und erfordere mehr, als am Nachtschalter einer Apotheke, einer Versandapotheke oder Pick-Up-Stelle geleistet werden könne. Die Information, Beratung und Untersuchung durch den Arzt seien daher erforderlich. 

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