Gesundheitspolitik

DocMorris läuft auf

Prämie ist und bleibt unzulässig

BERLIN (ks) | Auch vor dem Oberlandesgericht Köln ist der Streit zwischen der Apothekerkammer Nordrhein und der niederländischen Versandapotheke DocMorris zugunsten der Kammer ausgegangen. Am 19. Februar wies das Kölner Gericht im Hauptsacheverfahren um die 15-Euro-Prämie die Berufung von DocMorris zurück.

Die Apothekerkammer Nordrhein hat bereits diverse Gerichtsverfahren gegen DocMorris ins Laufen gebracht. Und das erfolgreich. Eine Reihe einstweiliger Verfügungen ist gegen die Apotheke in Holland ergangen. Ob direkte Rezeptboni oder der Umweg über Prämien in unterschiedlicher Höhe für die Teilnahme an einem Arzneimittelcheck – die verschiedenen Varianten der DocMorris- Bonusmodelle wurden vom Landgericht Köln immer wieder für unzulässig befunden. Es folgten saftige Ordnungsgeldbeschlüsse von mehreren hunderttausend Euro. Doch gezahlt hat DocMorris nicht, vielmehr nutzte die Apotheke alle Rechtsmittel und zog weiter durch die Instanzen. Bislang konnte sie ihre Rechtsauffassung allerdings nicht vor Gericht durchsetzen.

Letzte Woche Mittwoch stand nun der Verkündungstermin im Berufungsverfahren in zwei Hauptsacheklagen an. Einmal ging es um das ursprüngliche Rezeptbonus-Modell, einmal um seine Nachfolgerin: die für die Teilnahme an einem Arzneimittelcheck ausgelobte Prämie in Höhe von bis zu 15 Euro. Letzte wurde später auf 20 Euro erhöht. Von sämtlichen dieser Werbemodelle hat sich die niederländische Apotheke mittlerweile verabschiedet. Denn höchstrichterlich steht fest: Auch eine ausländische Versandapotheke darf bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente die Arzneimittelpreisverordnung nicht umgehen.

Revision nicht zugelassen

Wie Dr. Morton Douglas, der die Apothekerkammer Nordrhein rechtlich vertritt, gegenüber der AZ erklärte, wies das Oberlandesgericht Köln in beiden Verfahren die Berufung von DocMorris gegen die erstinstanzlichen Urteile zurück. Die Revision ließ das Gericht ebenfalls nicht zu. Nun bleibt DocMorris noch die Nichtzulassungsbeschwerde. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.  

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