DAZ aktuell

„Nachtdienstvergütung unter Mindestlohnniveau“

ADEXA zum Streit um neuen Bundesrahmentarifvertrag

BERLIN (lk) | Nach Abbruch der Verhandlungen zum Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) durch die Apothekengewerkschaft hat ADEXAs Zweite Vorsitzende Tanja Kratt die Forderung nach einer besseren Bezahlung in Nacht- und Notdienst bekräftigt: Verglichen mit dem von der Bundesregierung geplanten Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde lägen die Vergütungen in der Apotheke sehr deutlich darunter, kritisiert die Leiterin der ADEXA-Tarifkommission. Die ADEXA-Tarifkommission fordert deshalb, die Stunden als reguläre Arbeitszeit und nicht mit „Dumpingstundenlöhnen“ zu vergüten.
Foto: ADEXA
Tanja Kratt, Zweite Vorsitzende von ADEXA, fordert eine bessere Nacht- und Notdienstbezahlung.

Tanja Kratt: „Die Nachtdienstvergütung beträgt, wenn man sie auf die Stunde berechnet, zwischen 5,30 Euro und 7,90 Euro. Eine Approbierte im fünften Berufsjahr bekommt insgesamt 67,00 Euro für einen zehnstündigen Nachtdienst. Pharmazie-Ingenieurinnen und Apothekerassistentinnen erhalten selbst in der höchsten Eingruppierung ab 15 Berufsjahren lediglich 5,60 Euro pro Stunde, sprich 56 Euro für die Zeit von 22:00 Uhr bis 8:00 Uhr.“ Damit betrage der Abstand zum künftigen Mindestlohn im letztgenannten Fall 2,90 Euro pro Stunde beziehungsweise minus 33 Prozent, so die Zweite ADEXA-Vorsitzende.

Das Argument, die angestellten Kolleginnen und Kollegen könnten ja in der Zeit schlafen, hält Kratt für nicht haltbar. „Wir wissen beispielsweise von Approbierten in Westfalen-Lippe, dass man dort gar nicht mehr zum Schlafen kommt, weil die Notdienstbereiche so zusammengefasst sind, dass laufend Betrieb ist.“ Die Notdiensträume seien darüber hinaus häufig auch schlaffeindlich und unkomfortabel: „Eine erholsame Nacht sieht mit Sicherheit anders aus.“

Mit der Notdienstpauschale habe der Gesetzgeber dieser besonderen Belastung der Apotheken Rechnung getragen. „Diese Leistung muss aber auch anteilig bei denjenigen Angestellten ankommen, die diese Notdienste leisten. Sie darf von den Arbeitgebern keiner zweckfremden Verwendung zugeführt werden“, so Kratt. „Nachtdienst ist eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit, die nicht mit einem Gehalt entlohnt werden sollte, für das nicht einmal ein Schüler Nachhilfe geben würde.“

Die ADEXA-Forderung nach regulärer Vergütung sei nicht nur plausibel, sondern auch überfällig. Bei der aktuellen Entlohnung könne man es Nachwuchsapothekerinnen und -apothekern nicht verdenken, wenn sie sich für eine Stelle in der Industrie oder Verwaltung entscheiden. Kratt: „Stichwort Leitbild: Ein inhaltlich anspruchsvolles Berufsfeld braucht auch attraktive Arbeitsbedingungen, sonst werden die Apotheken den Kampf gegen den Fachkräftemangel nicht gewinnen können.“ 

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