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- DAZ 14/2014
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DAZ aktuell
8,31 Euro Mehraufwand pro BtM
Apothekerkammer Nordrhein stellt Kostenberechnungen für BtM-Abgabe vor
Apotheken entsteht bei der Abgabe, Beschaffung, Lagerung und Dokumentation von Betäubungsmitteln einiger Aufwand, der bei der Abgabe „normaler“ verschreibungspflichtiger Arzneimittel nicht entsteht. Dieser wird zur Zeit mit einem Honorar-Zuschlag von 0,26 Euro vergütet. Um die Forderung nach einer Erhöhung dieser BtM-Gebühr zu untermauern, hat die Apothekerkammer Nordrhein in einer Studie die Zeit- und Kostenaufwendungen in der Apotheke im Zusammenhang mit der Abgabe von BtM-Fertigarzneimitteln untersucht.
Nach der Befragung von 55 Apotheken in Nordrhein sind von 1000 abgegebenen verschreibungspflichtigen Fertigarzneimitteln 16 Betäubungsmittel. Allein im September 2013 hat jede Apotheke im Schnitt 114,7 Betäubungsmittelabgaben dokumentiert. Der dabei entstehende Zusatzaufwand setzt sich aus sächlichen und administrativen Aufwänden, aus weiteren pharmazeutischen Prüfungen sowie aus Sonder-Aufwänden zusammen. Pro abgegebenem BtM-Fertigarzneimittel entsteht in der Apotheke ein zusätzlicher Zeitaufwand von 8,8 Minuten. 6,6 Minuten davon entfallen auf Tätigkeiten, die zwingend von einem approbierten Apotheker durchzuführen sind. Insgesamt entstehen zusätzliche Personalkosten von 4,19 Euro. Dazu kommen Vorlaufkosten, beispielsweise für den BtM-Schrank, die BtM-Belege des Großhandels und die Dokumentationssoftware bzw. –formulare von 1,33 Euro. Addiert man dazu noch den Anteil an den Gemeinkosten der Apotheke, kommt man auf zusätzliche Kosten von 8,31 Euro pro abgegebenem BtM-Fertigarzneimittel, wie Uwe Hüsgen, der die Studie durchgeführt hat, ausführte.
Kritik am DAV
„Unsere Erhebung dokumentiert wissenschaftlich und seriös die Komplexität eines typischen pharmazeutischen Arbeitsgangs in der Apotheke“, sagte Kammerpräsident Lutz Engelen auf der Wirtschafts-Interpharm. Am Rande der Studienvorstellung in Berlin wurde Kritik am Deutschen Apothekerverband (DAV) und dessen Vorsitzenden Fritz Becker laut. Dieser hatte erst kürzlich eine Erhöhung der BtM-Gebühr auf 2,50 plus Mehrwertsteuer gefordert. „Da hätte man ja vielleicht noch eine Woche warten können, bis die Ergebnisse der Studie – von deren Existenz man ja wohl wusste – vorliegen“, sagte Prof. Andreas Kaapke.
Auf Nachfrage der DAZ hieß es beim DAV, er begrüße, dass die Kammer Nordrhein ihre Studie der DAV-Geschäftsstelle zur Verfügung stelle. „Soweit bekannt bekräftigt das Ergebnis der Studie die vom DAV seit Langem vertretene Position, dass der Mehraufwand bei der Dokumentation von Betäubungsmitteln erheblich und somit die Gebühr in Höhe von 26 Cent unzureichend ist“, so der DAV.
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