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INTERPHARM 2014 - Wirtschaft
Hilfsmittel als Wettbewerbsinstrument
Krohm: „Der Bedarf an Hilfsmitteln wird ständig steigen“
Bis ein Hilfsmittel zulasten der GKV beliefert werden kann, ist es bekanntermaßen ein weiter Weg. Erhält der Apotheker ein Hilfsmittelrezept, muss er prüfen, ob eine gültige Präqualifizierung für den entsprechenden Versorgungsbereich vorliegt und er dem Hilfsmittelvertrag mit der entsprechenden Krankenkasse beigetreten ist. Dann muss schließlich noch der Erstattungspreis der Kasse geprüft werden und mit dem Einkaufspreis verglichen werden. Liegt kein Festbetrag oder Vertragspreis vor oder wird es vertraglich gefordert, so ist ein Kostenvoranschlag – teilweise in elektronischer Form – zu stellen. Da je nach Kasse unterschiedliche EDV-Dienstleister die Umsetzung des elektronischen Kostenvoranschlages koordinieren, müsse zudem geprüft werden, ob die Apotheke beim Dienstleister angemeldet ist. Gerade bei Hilfsmitteln, die akut benötigt werden – etwa einem Spacer für Kinder mit Atemwegserkrankung – sei dieser Aufwand fragwürdig, kritisierte Krohm.
Ausstieg nicht empfohlen
Das klassische Produktportfolio der Apotheken im Hilfsmittelbereich umfasst vor allem Messgeräte (97%), Aerosol-Inhalationsgeräte (94%), Inkontinenzartikel (92%), Milchpumpen (91%), Bandagen (90%) sowie den Bereich der Kompressionstherapie (89%). Im Jahr 2012 machten Produkte der Krankenpflege und des medizinischen Bedarfs rund vier Prozent des Umsatzes in Apotheken aus. Doch die demografische Entwicklung und die damit verbundene Zunahme an Erkrankungen wie auch der medizinisch-technische Fortschritt werden mit einem erhöhten Bedarf an Hilfsmitteln einhergehen, so Krohm. Nicht zuletzt spiele auch eine neue Definition von Lebensqualität und Mobilität im Alter eine Rolle. Die Nachfrage nach Beratung, Service und Versorgung mit Hilfsmitteln werde kontinuierlich wachsen. Die Hilfsmittelversorgung könne somit ein Kriterium im Wettbewerb unter den Apotheken sein. Daher hält Krohm – trotz aller Widrigkeiten – einen Ausstieg aus diesem Markt derzeit für „nicht empfehlenswert“.
DAV entwickelt ein Online-Vertrags-Modul
Um die Prüfung, ob ein Hilfsmittel zulasten der Krankenkasse abgegeben werden darf, zu vereinfachen, entwickelt der Deutsche Apothekerverband (DAV) nun ein Online-Vertrags-Modul (OVM). In einer Online-Datenbank werden die erforderlichen Apotheken- und Präqualifizierungsdaten eingepflegt. Auch die Krankenkassendaten und Vertragsbeitritte der jeweiligen Kassen und Apotheken werden eingespeist und hinterlegt. Krohm ist überzeugt: Mit diesem neuen Modul wird der „Hilfsmitteldschungel deutlich durchsichtiger“.
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