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- DAZ 15/2014
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INTERPHARM 2014 – Pubertät
Jugend im Rausch
Von Komasaufen bis Legal Highs
Rund 15% der 12- bis 17-jährigen Jugendlichen in Deutschland haben innerhalb eines Monats eine oder mehrere Episoden des Rauschtrinkens erlebt, das heißt mehr als fünf Gläser eines alkoholhaltigen Getränks in rascher Folge konsumiert (Zahlen aus der Drogenaffinitätsstudie von 2011). In der Folge mussten mehr als 26.000 Kinder und Jugendliche aufgrund einer akuten Alkoholintoxikation stationär behandelt werden. Die Zahl der männlichen Komatrinker ist etwa doppelt so hoch wie die Zahl der weiblichen Rauschtrinker. Das Wiederholungsrisiko ist groß, trotz verschiedener Präventionsmaßnahmen wie etwa Kurzinterventionen mit motivierenden Gesprächen, Schaffung eines Risikobewusstseins sowie die Klärung möglicher Motive.
Derzeit zeigt sich allerdings eine gewisse Tendenz, dass Ausmaß und Häufigkeit von unkontrolliertem Alkoholkonsum abnehmen, dafür ist der Konsum legaler Drogen („Legal Highs“) angestiegen. Unter „Legal Highs“ versteht man neue psychoaktiv wirksame Substanzen wie etwa Piperazine, synthetische Cathinone (synthetische Derivate der psychoaktiven Wirkstoffe von Kath) oder synthetische Cannabinoide, die noch nicht vom Betäubungsmittelgesetz erfasst wurden. Sie werden unter der Bezeichnung „Badesalze“, „Düngerpillen“, „Raumlufterfrischer“ oder „Kräutermischungen“ angeboten – oftmals mit exotischen Namen versehen und in auffallenden Verpackungen verpackt. Der Handel mit diesen Produkten erfolgt vorwiegend über das Internet in sogenannten Head-Shops oder Smart-Shops.
Wettlauf zwischen Hase und Igel
Der Wettlauf zwischen der Vermarktung neuer Drogen, deren Verbot und Aufnahme in das Betäubungsmittelgesetz gleicht einem Wettlauf zwischen Hase und Igel. Kaum wurde eine sucht-erzeugende Substanz für illegal erklärt und dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt, ist eine leichte Modifikation des Suchtstoffs auf dem Markt. Allein 2012 wurden 73 neue psychoaktive Substanzen registriert. Neben Molekülvarianten bekannter Suchtstoffe kommen zunehmend sogenannte Kräutermischungen auf den Markt. Auf diese Kräutermischungen werden psychoaktive Substanzen aufgebracht und anschließend geraucht („Kräuterrauchen“). Diese Mischungen – Rascher führte als Beispiel „Jamaican Spirit“ auf – tragen unter anderem den Vermerk „ausschließlich zur Verräucherung bestimmt“ oder „keine Haftung bei Missbrauch“ und Hinweise auf die Abwesenheit bestimmter Substanzen wie etwa einiger JWH-Derivate (JHW-Derivate sind Cannabinoide). Die Abwesenheit bestimmter psychoaktiver Substanzen schließt aber die Anwesenheit anderer Rauschdrogen nicht aus, und so lassen sich in den Kräutermischungen häufig andere „nachgebaute“ Cannabinoide finden. Vergiftungserscheinungen mit Herzrasen, Krampfanfällen, Panikattacken, Kreislauf- und Nierenversagen, Bewusstlosigkeit oder agitierter Angst sind keine Seltenheit und zeigen das gefährliche Potenzial solcher Kräutermischungen.
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