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Aus den Ländern
Notdienst, Rabattverträge und Retax
Mitgliederversammlung des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern
Notdienstproblem im Nordosten
Der Verbandsvorsitzende Axel Pudimat verwies auf die besondere Notdienstregelung in Mecklenburg-Vorpommern, nach der für etwa ein Viertel der Apotheken im Land nur Teildienste angeordnet sind. Doch das Nachtdiensthonorar gilt nur für komplette Nachtdienste. Das sei für die betroffenen 100 Apotheken nicht nur ungerecht, sondern gehe am Sinn des Gesetzes vorbei. Doch das Thema stehe in Berlin nicht als dringlich auf der Tagesordnung, sondern es solle lokal geklärt werden, was sich Pudimat aber nur schwer vorstellen kann.
Außerdem sprach Pudimat Nullretaxationen an, die sich nun auf das jüngste Urteil des Bundessozialgerichts stützen. Das ändert aber nichts an Pudimats Bewertung: „Für mich bleibt das weiterhin Diebstahl.“ Denn er könne keine Verhältnismäßigkeit erkennen, wenn bei demselben Sachverhalt mal 10 Euro, mal einige Tausend Euro betroffen sind. Unter diesen Bedingungen enthalte der geltende Rahmenvertrag für die Apotheker unzumutbare Risiken. Doch bei einer Kündigung des Rahmenvertrags würden die Rechtsgrundlage für die Kostenerstattung und viele für den Alltag selbstverständliche Regelungen entfallen, gab Pudimat zu bedenken.
Doch nicht alle Krankenkassen seien auf der Suche nach Retaxationsmöglichkeiten. Als Gegenbeispiel nannte Pudimat die AOK Nordost, die bei Fehlern und Abweichungen das Gespräch suche. Die AOK Nordost führe keine Nullretaxationen bei Rabattarzneimitteln durch, sofern die Apotheke die Rabattverträge nicht grundsätzlich boykottiert. Daher habe der Verband mit dieser Krankenkasse einen Vertrag geschlossen, der die Umsetzung der Rabattverträge fördern und zugleich die Bemühungen der Apotheken anerkennen soll.
Vertrag mit der AOK Nordost
Den Inhalt des seit dem 1. April geltenden Vertrags erläuterte Susanne Dolfen, Unternehmensbereichsleiterin Arzneimittelversorgung bei der AOK Nordost. Sie betonte, dass Mecklenburg-Vorpommern bundesweit fast immer die höchsten Umsetzungsquoten bei Rabattverträgen habe. Damit auch die neue 12. Rabattvertragstranche so gut umgesetzt wird, sollen die Apotheken bei ihrer Arbeit unterstützt werden. Der sechs Monate laufende Vertrag bietet den Apotheken eine packungsbezogene Basisvergütung für jedes betroffene Rabattarzneimittel und einen packungsbezogenen Bonus, der von der landesweiten Umsetzungsquote abhängt. Die 40 Apotheken mit den besten Umsetzungsquoten erhalten zudem eine einmalige Prämie von 250 Euro. Außerdem bietet die AOK Informationsflyer für die Versicherten und Kommunikationsseminare, um die Apotheker für die Kundengespräche zu schulen. Dolfen äußerte ihre Hoffnung, auch bei künftigen Rabattverträgen zu solchen Vereinbarungen zu kommen.
Retaxationen bei Importen
Verbandsgeschäftsführer Carsten Pelzer berichtete über den Umgang mit Retaxationen bei weniger kooperativen Krankenkassen. Besonders problematisch sei dies bei Importen. Dazu würden verschiedene Krankenkassen sogar entgegengesetzte Positionen vertreten. Pelzer verwies auch auf die grundsätzlich veränderte Situation bei der Aut-idem-Regel für Importe (siehe Bericht in DAZ 2014, Nr. 14, Seite 15 f.). Er ermunterte die Apotheker, Retaxationen durch den Verband bearbeiten zu lassen. Die Erfolge dieser Arbeit zeigen, dass viele Retaxationen unbegründet sind. Außerdem zeigte sich Pelzer entschlossen, Probleme auf dem Klageweg zu lösen.
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