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DAZ aktuell
Für die Interessen Schwerstkranker
Stiftung Patientenschutz will sich in G-BA einklagen
Derzeit sind vier Patienten- und Selbsthilfeorganisationen berechtigt, Patientenvertreter zur Mitwirkung im G-BA zu benennen: der Deutsche Behindertenrat (DBR), die BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP), die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv). Eugen Brysch, dem Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz (früher als Deutsche Hospiz Stiftung bekannt), ist „schleierhaft“, warum seine Organisation nicht mit dabei sein soll.
Das Gesundheitsministerium begründet seine Ablehnung unter anderem damit, dass die Voraussetzungen für eine Anerkennung der Stiftung als maßgebliche Interessenvertretung im G-BA nach der Patientenbeteiligungsverordnung nicht erfüllt seien. Danach müssten die fraglichen Organisationen nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorübergehend die Belange von Patientinnen und Patienten fördern. Dies sei bei der Antragstellerin nicht der Fall. Sie kümmere sich satzungsgemäß auch um Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen hilfebedürftig seien. Eine Vertretung dieser Personengruppe sei in dem Gremium nicht vorgesehen. „Das ist Unsinn“, sagt Brysch. „Wir unterstützen keine Personen, die allein in wirtschaftlicher Not sind. Vielmehr beraten wir satzungsgemäß auch alte Menschen mit Blick auf das Sozialrecht, weil sie früher oder später akut oder chronisch krank werden.“ Im Übrigen wirkten mit dem vzbv im Ausschuss auch andere mit, die nicht nur als Patientenvertreter aktiv seien.
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