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BfArM warnt vor Miracle Mineral Supplement
Anwendung als Arzneimittel kann zu erheblichen Gesundheitsgefahren führen
MMS kann jedoch zu erheblichen Gesundheitsgefahren führen. Aus Natriumchlorit und der verdünnten Säure entstehe Chlordioxid, das auf Haut und Schleimhaut je nach Konzentration reizend bis ätzend wirke, erklärt das BfArM. Die Behörde weist darauf hin, dass diese und vergleichbare Produkte mit Natriumchlorit als arzneilich wirksamer Bestandteil in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen sind.
Ob ein einzelnes Produkt als zulassungspflichtiges Arzneimittel einzustufen ist, entscheiden die für die Überwachung des Arzneimittelverkehrs zuständigen Landesbehörden. Stuft eine Landesbehörde ein Produkt als zulassungspflichtiges Arzneimittel ein, darf es ohne eine Zulassung nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Das BfArM seinerseits kann über die Einstufung eines Produktes als Arzneimittel nur dann entscheiden, wenn eine Landesbehörde nach den Vorgaben des Arzneimittelrechts eine Entscheidung über die Zulassungspflicht als Arzneimittel beantragt. Wie das BfArM mitteilt, haben einzelne Landesbehörden seiner Kenntnis nach „mit Blick auf die Patientensicherheit bereits eigenverantwortliche Maßnahmen umgesetzt beziehungsweise planen weitere Maßnahmen“.
„Hochkonzentrierte“ Studien angekündigt
Auf einer MMS-Webseite findet sich tatsächlich der Hinweis, das Produkt sei zugelassen für die Desinfektion von Trinkwasser – nicht aber zur Behandlung von Krankheiten. Gleichwohl werden „hochkonzentrierte“ Studien angekündigt, mit denen „bald alle positiven und negativen Wirkungen des MMS“ herausgefunden und unterstrichen werden können.
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