DAZ aktuell

Apotheken außen vor?

Apotheker und AOK streiten in Hamburg über die Hilfsmittelversorgung

BERLIN (jz) |Seit dem 1. Juli sind Apotheken in Hamburg nach Meinung der AOK Rheinland/Hamburgnicht mehr zur Abgabe von Hilfsmitteln berechtigt, weil die Kasse den gesamten Hilfsmittelliefervertrag fristlos gekündigt hat. Beim Hamburger Apothekerverein sieht man das völlig anders. Hier geht man davon aus, dass der Vertrag weiterhin Bestand hat – und will daher gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen.

Seit 2007 haben die Kassen die Möglichkeit, in der Hilfsmittelversorgung mit verschiedenen Leistungserbringern Verträge zu schließen. Leistungserbringer können wiederum bestehenden Verträgen der Kassen beitreten. Mitte Juni kündigte die AOK Rheinland/Hamburg nun „aus wichtigem Grund“ den gesamten Hilfsmittelvertrag – zur Überraschung der Apotheker. Eine stichhaltige Begründung für die außerordentliche Kündigung gab es nicht. Allerdings: Anfang des Jahres hatte die Kasse die Versorgung mit den Hilfsmitteln in den Produktgruppen Tracheostoma, Inkontinenzhilfen und Stomaartikel neu ausgeschrieben. Wenige Tage vor dem 1. Juli informierte die Kasse den Hamburger Apothekerverein sodann, dass Apotheken in Hamburg ab Beginn des neuen Monats nicht mehr zur Lieferung von Hilfsmitteln an ihre Versicherten berechtigt seien und ärztliche Rezepte über diese Versorgung nicht mehr bezahlt würden.

Pacta sunt servanda

„Dieser Versuch eines Rechtsbruches hat uns völlig überrascht“, erklärte der Vorsitzende des Hamburger Apothekervereins Dr. Jörn Graue. Seiner Meinung nach ist die Ankündigung erfolgt, obwohl der bestehende Liefervertrag zu diesem Zeitpunkt nicht wirksam gekündigt wurde – eine Kündigung wäre frühestens zum Jahresende möglich. Zudem sei im aktuellen Hilfsmittelliefervertrag geregelt, dass dieser Bestand haben soll, solange kein neuer Vertrag geschlossen ist. Insoweit bestehe der bisherige Vertrag weiter. Die AOK setze letztlich die Versorgung ihrer Versicherten aufs Spiel, kritisierte Graue.

AOK sieht sich im Recht

Die Kasse hält die Behauptung eines Rechtsbruchs für unbegründet. Sie „entbehrt jeglicher Grundlage“, erklärte AOK-Vorstand Matthias Mohrmann –und setzt noch eins drauf: „Dass unsere Versicherten hier für mögliche wirtschaftliche Interessen instrumentalisiert werden, ist inakzeptabel.“ Er betont, die Versorgung der AOK-Versicherten mit Hilfsmitteln sei durch Verträge mit qualifizierten Leistungsanbietern flächendeckend und umfänglich sichergestellt. Die „Kunden“ der AOK erhielten „jederzeit und ohne zusätzliche wirtschaftliche Aufzahlung die benötigten Hilfsmittel nach ausführlicher Beratung, auf Wunsch auch diskret und direkt frei Haus“. Alternativ könnten sie ihre Hilfsmittel natürlich auch in einer Apotheke ihrer Wahl beziehen – „wenn sie unserem Vertrag ebenfalls beigetreten ist“.

Apotheker ziehen vor Gericht

Der Apothekerverein hat seine Mitglieder über den schwierigen Zustand aufgeklärt. Apotheken in Hamburg haben nun die Wahl, wie gewohnt weiter zu liefern, sich alle Lieferungen genehmigen zu lassen, zunächst ganz auf die Lieferung zu verzichten, in dringenden Fällen nur gegen Vorkasse zu liefern oder gar den neuen Verträgen der AOK beizutreten. Für den Fall der Lieferung – in dem die Gefahr einer Retaxierung besteht – sagt der Hamburger Apothekerverein jedem Apotheker die „größtmögliche Unterstützung“ zu. Zudem will er zur Klärung der Situation gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Die AOK wiederum betont: „Wir waren und sind jederzeit gesprächsbereit.“

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.