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Kurz gemeldet: Kava-Kava: BfArM geht in Berufung | KKH warnt vor Preiskampf zwischen Kassen | Pflegestärkungsgesetz im Bundestag|

                   

Kava-Kava: BfArM geht in Berufung

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) will die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln in Sachen Kava-Kava nicht auf sich sitzen lassen. Insgesamt acht Urteile hat das Gericht kürzlich gesprochen – alle kamen zu dem Ergebnis, dass der Zulassungswiderruf des BfArM für Kava-Kava und Kavain-haltige Arzneimitteln nicht rechtmäßig war. In allen Verfahren hat die Behörde nun Rechtsmittel eingelegt. Die Berufung wurde fristgerecht eingelegt – für die Begründung des Rechtsmittels bleibt der Behörde nun ein weiterer Monat Zeit. Derzeit will sich das BfArM nicht dazu äußern, mit welcher Argumentation es den verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen entgegentritt. Der Streit zwischen Herstellern und BfArM um Kava-Kava zieht sich bereits über viele Jahre. Und es wird noch eine Weile dauern, bis er wirklich beigelegt ist. Nächste Station ist nun das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Ob dieses den Rechtsstreit abschließen kann und wann es seine Urteile fällt, ist derzeit nicht absehbar.

                   

KKH warnt vor Preiskampf zwischen Kassen

Ab 2015 können die gesetzlichen Krankenkassen wieder Zusatzbeiträge erheben. Die KKH Kaufmännische Krankenkasse warnt jedoch vor dem dadurch zwischen den einzelnen Kassen entstehenden Preiskampf. Sie kritisiert, dass der Blick der Versicherten dadurch einseitig auf den Preis gelenkt werde. „Dabei sollte doch der Wettstreit um die beste Versorgung, um mehr Qualität im Sinne der Versicherten im Mittelpunkt stehen“, betont Vorstandschef Ingo Kailuweit. „Tatsächlich droht jetzt ein Preiskampf, bei dem nicht weniger als die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in das gesamte Sozialsystem auf dem Spiel stehen“, warnt er. Bei der hoch komplexen Versorgung kranker Menschen könne und dürfe „möglichst billig“ nicht das entscheidende Auswahlkriterium für eine Krankenkasse sein.

                   

Pflegestärkungsgesetz im Bundestag

Der Bundestag hat vergangenen Freitag seine Beratungen zur Pflegereform aufgenommen. „Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz setzen wir ein klares Signal für eine gute Pflege in Deutschland“, erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Er will, dass notwendige Leistungsverbesserungen schnell bei den betroffenen Menschen ankommen. Geplant sind Verbesserungen ab Anfang 2015 sowie eine Aufnahme von mehr Bedürftigen in die Versicherung ab 2017. Zum 1. Januar sollen die Pflegeleistungen um vier Prozent steigen. Der Opposition gehen die Pläne nicht weit genug. Pia Zimmermann (Linke) warf der Koalition vor, mit der geplanten stärkeren Anwerbung und Entschädigung ehrenamtlicher Betreuer ein Einfallstor für prekäre Beschäftigung zu schaffen. Elisabeth Scharfenberg (Grüne) kritisierte: „Sie haben kein mutiges und fortschrittliches Konzept.“ Rundheraus lehnte die Opposition den Pflegevorsorgefonds ab. Auch SPD-Expertin Hilde Mattheis bekräftigte ihren Standpunkt, besser zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen. Mehrere Koalitionspolitiker sicherten die Einführung eines neuen Pflegebegriffs zu. Statt drei Stufen soll es ab 2017 fünf Pflegegrade je nach Beeinträchtigung geben. Demenzkranke sollen systematisch in die Pflegeversicherung aufgenommen werden.

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