Die Seite 3

In der Pflicht

Dr. Doris Uhl,
Chefredakteurin der DAZ

Seit Inkrafttreten der neuen Apothekenbetriebsordnung im Juni 2012 gibt es eine neue pharmazeutische Dienstleistung: das Medikationsmanagement. Die dortige Definition hat viel Spielraum für Interpretationen geboten. Softwareanbieter standen ganz schnell mit passenden Programmen bereit, Interaktions-Checks aller Art waren plötzlich Medikationsmanagement. Verblisterer witterten Morgenluft, unterschiedlichste Modellprojekte wurden initiiert. Wenige Monate vor Inkrafttreten der Implementierung des Medikationsmanagements haben wir in der DAZ eine Serie zur Patienten-orientierten Pharmazie (POP) gestartet. Seitdem erscheint hier Monat für Monat ein Fall, an dem exemplarisch gezeigt wird, wie zusammen mit dem Arzt ein klinisches Medikationsmanagement durchgeführt wird. Danach geht ein Medikationsmanagement in seiner anspruchsvollsten Ausführung weit über Interaktions-Checks hinaus und setzt ein profundes Wissen in Klinischer Pharmazie voraus. Das hat auch die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG) erkannt und vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Interpretations-Wildwuchses im Mai 2013 eine eigene Definition des Medikationsmanagements verabschiedet, an der sich jedoch nicht jeder orientieren wollte.

Jetzt hat die ABDA ein Grundsatzpapier in Sachen Medikationsmanagement veröffentlicht und eine sachliche Klarstellung vorgenommen (s. S. 20). Danach steht fast kein Stein mehr auf dem anderen. Aber nur fast: Denn aus dem einfachen, erweiterten und klinischen Medikationsmanagement der DPhG wurde jetzt die einfache, erweiterte und umfassende Medikationsanalyse. Von Medikationsmanagement soll nur noch gesprochen werden, wenn sich an die Analyse eine kontinuierliche Weiterbetreuung durch ein multidisziplinäres Team anschließt. Unser aktueller POP-Fall Morbus Crohn ist danach ein Beispiel für die Durchführung einer umfassenden Medikationsanalyse. Zusammen mit der wiederholten Durchführung und der interdisziplinären Weiterbetreuung entsteht ein Medikationsmanagement. Wir haben unsere Terminologie entsprechend umgestellt (s. S. 42). Ob das auch alle anderen machen werden, die in Sachen Medikationsmanagement unterwegs sind, ist fraglich – zwingen kann sie niemand.

Doch für jeden Apothekenleiter muss klar sein, dass er aufgrund der Verankerung des Medikationsmanagements in der Apothekenbetriebsordnung in der Pflicht ist. Darauf haben BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer und ABDA-Präsident Friedemann Schmidt im Rahmen einer Fachpressekonferenz hingewiesen (s. S. 20 ff.). Der Apothekenleiter muss sicherstellen und gegebenenfalls den Nachweis erbringen, dass diese Dienstleistung in seiner Apotheke ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Nur auf die Software wird er sich nicht verlassen können. Für die gegebenenfalls notwendige Fort- und Weiterbildung seiner Mitarbeiter hat er Sorge zu tragen. Es erscheint naheliegend, dass die Überwachungsbehörden und Pharmazieräte sich an dem Grundsatzpapier der ABDA und der geplanten Zertifikatsfortbildung der Bundesapothekerkammer orientieren werden. Damit ist sie wieder da, die „Pflichtfortbildung“, deren Tilgung aus dem zum Perspektivpapier gewordenen Leitbildentwurf manch einen hat jubeln lassen. Und vor diesem Hintergrund steht auch außer Frage, dass Medikationsmanagement ein flächendeckendes Angebot aller Apotheken sein muss.

Dr. Doris Uhl

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