Aus den Ländern

Perspektivpapier, ABDA, Null-Retax

Vertreterversammlung der LAK Baden-Württemberg

STUTTGART (diz) | Erläuterungen zum Perspektivpapier „Apotheke 2030“, ein Vortrag von ABDA-Präsident Friedemann Schmidt zur ABDA-Struktur und zu Null-Retaxationen waren nur einige der Themen, die auf der 15. Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg am 9. Juli im Mittelpunkt standen. Auch über den Not- und Nachtdienstfonds wurde diskutiert. Einstimmig verabschiedete die Vertreterversammlung eine Resolution gegen Null-Retaxationen.
Fotos: Möbius/LAK BW
Dr. Günther Hanke, Präsident der LAK Baden-Württemberg

Vonseiten der Politik sei derzeit „nichts Dramatisches“ für Apotheken zu erwarten, so Günther Hanke, Präsident der LAK. Für die Apotheker sei dies mit der Chance verbunden, aus der Defensive zu kommen. Das nun vorliegende Perspektivpapier „Apotheke 2030“ sei mit den Schwerpunkten „Näher am Patienten“, „heilberufliche Netzwerke“, „Medikationsmanagement“, „Arzneimitteltherapiesicherheit“ und einer „Weiterentwicklung des Leistungsangebots der Apotheke“ auf einem guten Weg. Mit Sorge erfüllten ihn dagegen Entwicklungen, wie sie sich bei easyApotheken zeigen, die kaum noch von Discountern oder Drogeriemärkten zu unterscheiden seien.

Vizepräsidentin Karin Graf stellte den Kooperationsvertrag mit der TK vor. Diese Krankenkasse rekrutiert Typ-2-Diabetiker und rät ihnen, sich in ihrer Apotheke intensiv beraten zu lassen (z.B. Medikationsplan, Pen-Handhabung). Die Apotheken erhalten für das Beratungsgespräch 25 Euro, für ein weiteres Gespräch 16,50 Euro. „Hier ist die Honorierung von einer Arzneimittelabgabe entkoppelt“, so Graf. „Der Kontakt zu den Patienten läuft ohne Ärzte ab – das macht Mut. Wird das TK-Modell zu einem Erfolg, werden weitere Kassen diesem Modell folgen“, ist Graf überzeugt.

Zum Thema Nacht- und Notdienstfonds (NNF) merkte Geschäftsführer Dr. Karsten Diers an, dass man sich in Anbetracht der geringen Mehrkosten für Apotheken entschlossen habe, die Beitragssatzung unverändert zu lassen und die 16 Cent-Zahlung mit in die Beitragssatzberechnung aufzunehmen.

Kammerjustiziar Uwe Kriessler ging auf das Urteil des OLG Saarbrücken ein, das Ärzten verbietet, Rezepte in den Arztpraxen zu sammeln und einer bestimmten Apotheke zuzuleiten. Das Urteil sei zu begrüßen, es bereite allerdings Probleme im Bereich der Heimversorgung. Hier diene eine Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheke der Umsetzung des Heimversorgungsvertrags. Man werde von Kammerseite nicht eingreifen, wenn ein Arzt ein Rezept für Heimbewohner an die versorgende Apotheke übermittelt.

Zum häufig vorkommenden Problem fehlerhaft ausgestellter Rezepte teilte Stefan Möbius, Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, mit, habe die Kammer ein Merkblatt für Ärzte zur korrekten Rezeptausstellung entwickelt. Das Merkblatt enthalte die Fehler, die am meisten vorkommen und in Apotheken nicht korrigiert werden können. Das Merkblatt wird in Kürze zur Verteilung an die Apotheken verschickt.

Warum die Apotheker die ABDA brauchen

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt stellte in seinem Gastvortrag die Struktur der Berufsvertretung vor, die Entwicklung der ABDA von der Gründung 1950 bis heute und ihre Tätigkeiten. In der ABDA, einem nicht eingetragenen und daher nicht rechtsfähigen Verein, haben sich die 17 Apothekerverbände und 17 Apothekerkammern der Länder zusammengeschlossen, sie bilden zusammen mit der Bundesapothekerkammer und dem Deutschen Apothekerverband eine gemeinsame Geschäftsstelle mit fünf Geschäftsbereichen (Pharmazie; Arzneimittel; Recht; Wirtschaft und Soziales; Finanzen, Personal und Verwaltung), die vom Hauptgeschäftsführer geleitet wird. Knapp 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten am Standort Berlin. Es gibt einen geschäftsführenden Vorstand (Präsident, Vizepräsident und elf gewählte Mitglieder), den Gesamtvorstand der ABDA (Präsident, Vizepräsident und 39 Mitglieder) und die ABDA-Mitgliederversammlung.

Zusammen mit Bundesapothekerkammer und Deutschem Apothekerverband stehen jährlich an insgesamt 49 Tagen Sitzungen der Gremien auf der Tagesordnung, hinzukommen Geschäftsführerkonferenzen und Sitzungen mit Landesgeschäftsführern.

Ausführlich stellte Schmidt die Arbeitsbereiche der einzelnen Abteilungen, ihre Aufgaben und Themen vor. Sein Fazit: Die ABDA ist, auch mit Blick auf die extrem vielseitigen und komplexen Aufgaben, eine vergleichsweise schlanke, kostengünstige und effiziente Organisation, „und sie ist einzigartig“, so Schmidt. Ihre Grenzen liegen in der Komplexität. Daher bewegt sich die ABDA langsamer als gedacht, „das ist aber so gewollt“. Die Ergebnisse, fügte Schmidt hinzu, werden immer Kompromisse sein. Dennoch arbeite diese Organisation aus ordnungspolitischer Sicht hocheffektiv und sei extrem erfolgreich.

Das Kernziel der ABDA: Erhalt der Freiheit des Berufs in allen Tätigkeitsfeldern.

Schmidts Wunsch: Mehr Akzeptanz dafür, dass die Ressourcen begrenzt sind, mehr Akzeptanz für Kompromisse, Verständnis für die Grundwerte der Freiberuflichkeit – „und mehr Optimismus“.

ABDA-Töchter, Apothekerhaus und beruflicher Nachwuchs

Wie Schmidt auf Nachfrage erklärte, ist die ABDA Eigentümer der Tochterunternehmen Govi-Verlag und Werbe- und Vertriebsgesellschaft, die u.a. für die Ausrichtung von Messen und Kongressen zuständig ist sowie für den Pharma-Daten-Service ABDATA und das Pseudo-Customer-Programm. Da die ABDA ein nicht rechtsfähiger Verein ist, wird die Eigentümerschaft an diesen Unternehmen über Treuhänder wahrgenommen, die diese Aufgabe ehrenamtlich und unentgeltlich ausüben.

Auch erwähnenswert: ABDA-Präsident Friedemann Schmidt, DAV-Vorsitzender Fritz Becker und der frühere DAV-Vorsitzende Hermann Keller sind als Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat der Deutschen Apotheker- und Ärztebank und erhalten hierfür eine Aufwandsentschädigung.

Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA

Friedemann Schmidt zum Apothekerhaus: „Das Mendelssohn-Palais war immer ein Kulturdenkmal, ich habe es bewundert, es hat einen optimalen Standort, aber als Bürogebäude ist es katastrophal.“ Er erläuterte, wie man plante, durch Umbau und Aufstockung des Hauses mehr Raum zu bekommen. Doch bei intensiver Betrachtung der Planung habe sich gezeigt, dass dies zu verschlechterten Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter führe. Daher habe man beschlossen, ein Ersatzobjekt in Berlin Mitte zu suchen (Kauf, Miete, Neubau); „das Palais wird wohl verkauft werden“, so Schmidt.

Die Begeisterung junger Menschen für den Apothekerberuf, die Nachwuchsgewinnung, wurde lange Zeit zurückhaltend behandelt. Die anhaltende Feminisierung und der Trend zu mehr Freizeit (Work-Life-Balance) habe man nicht ausreichend bedacht, räumte der ABDA-Präsident ein. Heute zeichne sich ab, dass man stärker für den Nachwuchs werben müsse. Nachwuchskampagnen sieht er allerdings eher bei den einzelnen Landesapothekerkammern angesiedelt und nicht bei der ABDA.

Als Schwachpunkt sieht Schmidt die Vertretung der Interessen der angestellten Apothekerinnen und Apotheker bei der ABDA. Allerdings seien primär die Mitgliedsorganisationen dafür zuständig. Bis jetzt habe es noch keinen Angestellten als Kammerpräsident gegeben, vermutlich ein Zeitproblem, so Schmidt.

Resolution gegen Null-Retaxationen

Einstimmig verabschiedete die 15. Vertreterversammlung eine Resolution, mit der sich die baden-württembergischen Apothekerinnen und Apotheker gegen Null-Retaxationen als Strafmaßnahme bei Formfehlern wehren. Solche Maßnahmen träfen auch die Patienten. Auch die Arbeit der Apothekenmitarbeiter werde durch solche Maßnahmen mit Füßen getreten. Die Resolution gegen Null-Retaxationen solle die Politik und die Öffentlichkeit auf dieses nicht akzeptable Vorgehen der Kassen aufmerksam machen. Hier der Wortlaut der Resolution:

Die baden-württembergische Apothekerschaft wehrt sich gegen die wirtschaftliche „Strafmaßnahme“ der Null-Retaxation und fordert die Krankenkassen dazu auf, ihre rein monetär ausgerichtete und patientenferne Praxis der Null-Retaxation zu ändern. Ferner fordern wir den Gesetzgeber auf, durch eine Gesetzesänderung die Möglichkeit von Null-Retaxationen einzuschränken.

Die Apotheken wollen ihre Patienten unverzüglich und zuverlässig mit Arzneimitteln versorgen. Sie sehen sich jedoch häufig mit Retaxationen konfrontiert, obwohl der Patient mit dem richtigen Arzneimittel versorgt wurde. Die Krankenkassen verlangen also von den Apotheken, dass ihre Versicherten aufgrund eines für sie unbedeutenden Formfehlers auf dem Rezept nicht versorgt werden. Häufig schwer kranke Patienten sollen also abgewiesen und beispielsweise für ein neues Rezept erneut zum Arzt verwiesen werden.

Das können und wollen die Apothekerinnen und Apotheker nicht akzeptieren. Gerade kleinere (Land-)Apotheken, die für eine flächendeckende Patientenversorgung unabdingbar sind, können bei Null-Retaxationen von hochpreisigen Arzneimitteln, wie sie in den letzten Jahren immer häufiger in den Markt kommen, in eine existenzbedrohende Situation geraten.

Der Patient und die von ihm benötigte und vom Arzt verordnete Therapie müssen im Vordergrund stehen. Die beratende Begleitung durch Apotheken führt zu einem größeren Therapieerfolg. Mit dem Instrument der Null-Retaxation treten die Krankenkassen die Arbeit und die Bemühungen der Apothekenmitarbeiter mit Füßen und haben sich von einer Zusammenarbeit im Sinne ihrer Mitglieder verabschiedet.

Die Apotheker Baden-Württembergs rufen die Krankenkassen dazu auf, im Sinne einer guten Versorgung ihrer Mitglieder, unserer Patienten, von Null-Retaxationen abzusehen. Immer dann, wenn die Retaxation Folge geringfügiger Formfehler von Arzt oder Apotheker ist, muss den Apotheken zumindest der Einkaufswert der an den Patienten abgegebenen Arzneimittelpackung erstattet werden. Denn in diesen Fällen ist der Patient pharmazeutisch gut versorgt worden.

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