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Einmal richtig abschalten

Erreichbarkeit von Angestellten im Urlaub

Vor dem Urlaub fragen sich Apothekenangestellte immer häufiger, ob sie ihren Chefs eine Handynummer oder eine private E-Mail-Adresse hinterlassen sollten. ADEXA zeigt arbeitsrechtliche Hintergründe dieses heiklen Themas auf.

Die Schattenseite moderner Technologien: Mehr als drei Viertel aller Beschäftigten bleiben im Urlaub für Vorgesetzte erreichbar. Das hat der Branchenverband Bitkom in einer repräsentativen Studie mit 1006 Teilnehmern, darunter 620 Berufstätigen, ermittelt. 61% gehen im Urlaub an ihr Handy, und 54% bearbeiten dienstliche E-Mails. Lediglich 24% aller Befragten sind beruflich nicht erreichbar. Bei den Jüngeren bis 29 Jahre liegt der Anteil bei 30%, und ab 30 Jahren sind es 22%.

Einmal richtig abschalten

„So erfreulich die hohe Identifikation der Beschäftigten mit ihrer Arbeit ist, Berufstätige müssen in den Ferien einmal richtig abschalten können“, kommentiert Bitkom-Präsident Dieter Kempf. „Moderne Kommunikationsmittel zu nutzen, um im Notfall erreichbar zu sein, ist das eine, den Erholungswert eines Urlaubs jedoch durch regelmäßige dienstliche Korrespondenz zu gefährden, ist etwas anderes.“

Genehmigt ist genehmigt

Viele Angestellte haben Angst vor negativen Folgen, wenn sie für Vorgesetzte nicht erreichbar sind – zu Unrecht, wie Iris Borrmann, Rechtsanwältin bei ADEXA, erklärt. Wer keine Rufbereitschaft hat, muss grundsätzlich weder Telefonate annehmen noch E‑Mails lesen. Laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Borrmann: „Urlaub, der einmal genehmigt ist, kann grundsätzlich nicht zurückgenommen werden.“ Diese Maxime gilt selbst dann, wenn im Arbeitsvertrag steht, Mitarbeiter hätten ihren Urlaub auf Wunsch des Chefs abzubrechen. Das Bundesarbeitsgericht hat solche Klauseln längst für unwirksam erklärt (BAG, Urteil vom 20.6.2000 – AZR 404 und 405/99, in NZA 2001, 100f). „Für die arbeitsrechtliche Einschätzung ist unerheblich, ob Angestellte eine Fernreise gebucht haben oder sich zu Hause erholen“, sagt Borrmann.

Sächsischer Gewerkschaftstag in Meißen

ADEXA lädt alle Kolleginnen und Kollegen herzlich zum Sächsischen Gewerkschaftstag am Sonntag, 28. September, ein. Auf dem Programm stehen ein Besuch des Hahnemannzentrums mit einem Vortrag zur klassischen Homöopathie sowie eine Führung durch einen Kräutergarten. Und für den Austausch untereinander bleibt ebenfalls Zeit. Informationen und Anmeldung: www.adexa-online.de/meissen

Existenz der Apotheke gefährdet?

Bleibt dennoch eine Ausnahme: „Sollten mehrere Kolleginnen oder Kollegen plötzlich erkranken und wäre die Apotheke dadurch in ihrer Existenz unmittelbar gefährdet, könnten Chefs als letzte Maßnahme Urlauber zurückholen.“ Alle Aufwendungen gehen dann zulasten des Betriebs. Iris Borrmann spricht jedoch von einem „konstruierten Beispiel“, da Personaldienstleister auch öffentlichen Apotheken schnell qualifizierte Kräfte zur Verfügung stellen. 

Michael van den Heuvel

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