Pharmazeutisches Recht

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Retigabin

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 24. Juli 2014 (BAnz AT 24.07.2014, B2) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Retigabin“ vom 3. Juli 2014 abgedruckt.*

* Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.

 

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