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Die Kassen bitten zur Kasse

Folgen der Gesundheitsreform für Angestellte

Am 25. Juli traten erste Teile der schwarz-roten Gesundheitsreform in Kraft, weitere Regelungen folgten am 1. August 2014 beziehungsweise folgen Anfang 2015. Gesetzlich Versicherte müssen langfristig mit Belastungen rechnen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ist voll des Lobes für sein Reformpaket: „Wenn wir auch weiterhin eine hochwertige Versorgung sicherstellen wollen, ohne die Krankenkassenmitglieder über Gebühr zu belasten, müssen wir die Finanzstruktur der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig festigen. Das tun wir mit diesem Gesetz.“ In Berlin spricht er vom „fairen Wettbewerb zwischen Kassen“ und konstatiert, davon würden auch Verbraucher profitieren. Was ändert sich für Angestellte?

Anpassung von Beitragssätzen

Zum 1. Januar 2015 verringern sich Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenkasse von 15,5 auf 14,6 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen je 7,3 Prozent. Der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent zulasten von Angestellten entfällt. Auch wird es keine pauschalen Zusatzbeiträge mehr geben. Was auf den ersten Blick sehr positiv klingt, hat einen Haken. Arbeitgeberanteile werden bei 7,3 Prozent eingefroren, um zu verhindern, dass Lohnzusatzkosten weiter steigen.

Konkurrenz unter Kassen

Damit nicht genug: Künftig haben GKVen die Möglichkeit, Zusatzbeiträge individuell und einkommensabhängig einzuführen. Die Höhe soll sich daran orientieren, wie wirtschaftlich Kassen arbeiten. Werden Zusatzabgaben verhängt, bleibt Versicherten ein Sonderkündigungsrecht. Kassen müssen sowohl über höhere Kosten als auch über die Möglichkeit, sich anderweitig gesetzlich zu versichern, informieren. Für Bezieher von Arbeitslosengeld I, die Zusatzbeiträge bislang selbst berappen mussten, wird die Bundesagentur für Arbeit künftig den kassenindividuellen Obolus übernehmen. Wer Arbeitslosengeld II erhält, bekommt vom Bund den durchschnittlichen – aber nicht den kassenindividuellen – Zusatzbeitrag. 

Michael van den Heuvel

 

Zunehmende Tendenz der Entsolidarisierung

Ein Kommentar von Tanja Kratt

Tanja Kratt

Im ersten Quartal 2014 machten wieder unvorstellbare Zahlen die Runde: Der Gesundheitsfonds war mit rund zwölf Milliarden Euro gut gefüllt, und Krankenkassen selbst hatten Rücklagen in einer Größenordnung von 16 Milliarden Euro. Was liegt näher, als Beiträge zu kürzen? Tatsache ist, dass Schwarz-Rot kein nachhaltiges Finanzierungskonzept für die gesetzliche Krankenversicherung entwickelt hat. Aufgrund demografischer Tendenzen werden alle Überschüsse schnell dahinschmelzen. Dann kommt für Arbeitnehmer das bittere Erwachen: Sie tragen alle Kostensteigerungen selbst – schließlich hat die Regierung Arbeitgeberbeiträge festgeschrieben. Adexa kritisiert, dass sich Regierungsparteien durch die Hintertür vom Prinzip der paritätischen Finanzierung verabschieden. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe setzt einzig und allein auf den Wettbewerb gesetzlicher Kassen. Letztlich tragen alle Versicherten die Last, sollte sein Konzept nicht aufgehen.

Tanja Kratt, Adexa – Die Apothekengewerkschaft, Zweite Vorsitzende

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