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- DAZ 34/2014
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DAZ aktuell
1,77 Euro sollen dauerhaft gelten
DAV und GKV wollen Kassenabschlag für Rx-Arzneimittel festschreiben
Der Kompromiss der Schiedsstelle zum Kassenabschlag sah bislang vor, dass beide Vertragspartner ihre Klagen zum Apothekenabschlag für die Jahre 2009 und 2010 zurückziehen, sodass für beide Jahre jeweils ein Abschlag von 1,75 Euro gilt. Für 2013 wurde ein durchschnittlicher Kassenabschlag von 1,80 Euro vereinbart. Für das laufende Jahr 2014 wurden damals 1,80 Euro festgelegt und für 2015 1,77 Euro vereinbart. Bleibt eine Gesetzesänderung aus, sollte der Abschlag von 1,77 Euro die Basis für die Verhandlungen über das Jahr 2016 sein.
Um erneuten Streit und langwierigen Verhandlungen aus dem Weg zu gehen, fordern DAV und GKV-Spitzenverband jetzt eine gesetzliche Festschreibung: „Wir freuen uns, Ihnen den gemeinsamen Vorschlag einer Gesetzesänderung mit einer entsprechenden Begründung zukommen lassen zu können“, heißt es im gemeinsamen Schreiben von DAV und GKV-Spitzenverband. Der Vorschlag für die Gesetzesänderung in § 130 Abs. 1 SGB V lautet: „Die Krankenkassen erhalten von Apotheken für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel für Abgaben ab dem 1. Januar 2015 einen Abschlag von 1,77 Euro je Arzneimittel, für sonstige Arzneimittel einen Abschlag in Höhe von 5 vom Hundert auf den für den Versicherten maßgeblichen Arzneimittelabgabepreis.“
In der Begründung fordern DAV und GKV-Spitzenverband, dass künftig „Veränderungen bei den apothekerlichen Leistungen und Kosten für die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln“ über die Arzneimittelpreisverordnung „berücksichtigt werden“. Damit wäre der jahrelange Streit zwischen DAV und GKV-Spitzenverband über die Berechnung der Kostenentwicklung auf die Politik übertragen. Im Zuge der letzten Anhebung des Apothekenhonorars gab es allerdings unterschiedliche Positionen über die Kostenentwicklung in den Apotheken zwischen DAV und dem federführenden Bundeswirtschaftsministerium.
BMG will prüfen
Auf DAZ-Anfrage teilte das BMG mit, den gemeinsamen Vorstoß des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) und des GKV-Spitzenverbandes für eine gesetzliche Festlegung des Kassenabschlages zu prüfen. Das geht auch aus der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Darin lässt die Bundesregierung allerdings keine besondere Sympathie für diese Idee erkennen.
„Der Vorschlag von GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband liegt der Bundesregierung vor. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob eine gesetzliche Festlegung des Abschlages angezeigt ist“, heißt es in der Antwort von BMG-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU). Zuvor hebt das BMG aber auf die Zuständigkeit der Selbstverwaltung für die Festlegung des Kassenabschlages ab. Außerdem weist das BMG darauf hin, dass im AMNOG Kriterien für die Festlegung formuliert worden seien. Diese „Konkretisierung des Entscheidungsspielraums soll der Selbstverwaltung die Einigung auf dem Verhandlungsweg erleichtern, ihr aber gleichzeitig die Möglichkeit lassen, den Abschlag jährlich an sich ändernde Marktverhältnisse anzupassen“. Daraus könnte man eine gewisse Abneigung für gesetzliche Festschreibungen interpretieren.
Die Bundestagsfraktion Die Linke unterstützt die gemeinsame Initiative. „Die Erfahrung hat doch bewiesen, dass die Aushandlung des Apothekenabschlags in Selbstverwaltung nicht gut funktioniert. Wir unterstützen daher den Vorschlag von Apothekerschaft und Kassen, den Rabatt wieder gesetzlich zu fixieren“, erklärte Kathrin Vogler, Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte der Fraktion Die Linke als Reaktion auf die Antwort der Bundesregierung.
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