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„Auf eigene Faust maximal vier Tage“
Stiftung Warentest bewertet rezeptfreie Schmerzmittel
Nicht verschreibungspflichtige Schmerzmittel können die Gesundheit stark belasten, warnen die Tester – wenn sie im Übermaß eingenommen werden. Nach Schätzungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kämen deshalb jedes Jahr mehrere tausend Deutsche ins Krankenhaus. Viele Menschen wüssten nicht, dass Schmerzmittel schaden könnten, wird ein BfArM-Sprecher zitiert. Daher will das BfArM auch das Risikobewusstsein schärfen: Künftig sollen Schmerzmittel nur noch bis zu einer bestimmten Packungsgröße rezeptfrei erhältlich sein – das Bundesgesundheitsministerium prüfe derzeit den Vorschlag des Instituts.
Finger weg von Kombinationspräparaten
Die Tester erklären, dass zahlreiche Schmerzmittel die Bildung von Prostaglandinen hemmen. Die Botenstoffe fördern den Schmerz, Entzündung und Fieber. Durch die Arzneimittel werden allerdings auch viele weitere wichtige Wirkungen blockiert, etwa im Magen. Während der Nutzen der Wirkstoffe ASS, Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen und Paracetamol nach aktuellem Forschungsstand das Risiko bei einer achtsamen Einnahme überwiegt, ist der Mix mehrerer Schmerzstiller – also Kombinationspräparate – laut test-Bewertung nicht sinnvoll: Die therapeutische Wirkung verbessere sich nicht zuverlässig, unerwünschte Effekte aber könnten sich häufen.
Arzneimittelinformation in Steckbriefen
Im 27-seitigen Testbericht folgen daraufhin kurze Arzneimittelbewertungen der genannten fünf Wirkstoffe (unter anderem mit dem jeweils günstigsten Präparat) sowie ein ausführlicher Anhang mit Steckbriefen zu sieben Wirkstoffen und fünf Wirkstoffkombinationen. Auf der Internetseite zum Testbericht findet sich zudem eine Umfrage, bei der Leser abstimmen können, wie wichtig ihnen „unabhängige Arzneimittel-Bewertungen“ sind. Bis zum DAZ-Redaktionsschluss hatten sich gute 94 Prozent für die Antwort „sehr wichtig“, gute zwei Prozent für „nicht besonders wichtig“ und knapp vier Prozent für „mir reichen die Packungsbeilage oder die Beratung durch Arzt oder Apotheker vollständig aus“ entschieden.
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