DAZ aktuell

Keine Retaxgefahr bei Alt-Rezepten

GKV erwartet keine Probleme bei Umstellung auf elektronische Gesundheitskarte

BERLIN (lk) | Bei der zum Jahreswechsel 2014/15 anstehenden Umstellung auf die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) sollte es bei alten Rezepten dieses Mal keine Probleme geben. Rezepte, die noch im alten Jahr auf Grundlage der alten Versichertenkarte ausgestellt werden, können ab Januar 2015 auch von der neuen eGK gelesen werden und sind damit gültig. Das jedenfalls hat der GKV-Spitzenverband versichert.

Bundesmantelvertraglich sei geregelt, dass ab Oktober dieses Jahres bei Nutzung der alten Krankenversichertenkarte in der Arztpraxis die Dateiformate auf die eGK-Daten umgeschlüsselt würden, teilte der GKV-Spitzenverband mit. „Beide Karten werden also im Datensatz abgebildet werden können. Rezepte, die im Übergangszeitraum bis Ende dieses Jahres ausgestellt werden, sind also unabhängig davon, ob dies mit der alten oder mit der neuen Karte erfolgte, gültig und können abgerechnet werden.“ Damit dürfte für Apotheker keine Retaxationsgefahr bestehen. Zum Jahreswechsel 2013/14 hatte es dazu zunächst Verwirrung um eine Ankündigung der DAK gegeben, auf Grundlage der alten Versichertenkarte ausgestellte Rezepte zu retaxieren. Nach Intervention des Hamburger Apothekervereins hatte der GKV-Spitzenverband klargestellt, dass alle Verordnungen auf Grundlage der alten Versichertenkarte von den Kassen erstattet werden. 

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