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Pharmazeutisches Recht
Bekanntmachung zum Homöopathischen Arzneibuch
Vom 22. August 2014 (aus BAnz AT 18.09.2014, B6):
Aufgrund des § 7 Absatz 5 der Geschäftsordnung für die Deutsche Homöopathische Arzneibuch-Kommission und deren Gremien (vgl. Bekanntmachung vom 17. Juli 2009, BfArM-Internetseite) sind Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission den betroffenen Fach- und Wirtschaftskreisen zur Kenntnis zu bringen.
Der Fachausschuss Analytik der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission hat mehrere Entwürfe zu Monografien erstellt. Die Entwürfe sollen in das Homöopathische Arzneibuch aufgenommen werden, sie werden hiermit zur Kenntnis gebracht (Anlage*).
Revidierte Monografien
- Ambra grisea
- Bismutum subgallicum
- Cinchona pubescens, ethanol. Decoctum
- Convallaria majalis, ethanol. Digestio
- Crataegus
- Ergänzende Regeln zur Allgemeinen Monografie „Urtinkturen für homöopathische Zubereitungen“ des Europäischen Arzneibuchs
- Ginkgo biloba
- Grindelia robusta
- Humulus lupulus
- Kalium sulfuricum
- Matricaria recutita
- Natrium sulfuricum
- Selenium
- Sepia officinalis
Stellungnahmen zu den Entwürfen dieser Monografien des Homöopathischen Arzneibuches sind bis spätestens 18. November 2014 einschließlich an die Geschäftsstelle der Arzneibuch-Kommissionen im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, zu richten.
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