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- DAZ 42/2014
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Die Seite 3
Nur Geld gibt es keines
Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) soll – so steht es zumindest in dem letzte Woche bekannt gewordenen Arbeitsentwurf – die „flächendeckende und gut erreichbare medizinische Versorgung“ gesichert werden. Dafür soll das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) an mehreren Stellen geändert werden, darunter einige für die Apotheker durchaus relevante (s. Seite 11).
Als Erfolg darf die ABDA verbuchen, dass das von ihr geforderte Entlassrezept eingeführt werden soll. Hier scheint der Antrag des Deutschen Apothekertags ja geradezu Pate gestanden zu haben. Oder wusste der ABDA-Vorstand, als er den Antrag formulierte, etwa von den Gesetzesplänen? Wie auch immer: Dieses Rezept wird vielen Patienten das Leben erleichtern, ohne dass es viel Geld kosten wird.
Auch die Festschreibung des Kassenabschlags auf 1,77 Euro ist eine Forderung der Apotheker, die sie zusammen mit dem GKV-Spitzenverband gestellt hatten. Sowohl der Bundesgesundheitsminister wie auch der gesundheitspolitische Sprecher der CDU hatten sich dazu bisher eher zögerlich geäußert. Für die Apotheker dürfte die Fixierung durchaus Vorteile bringen: Zum einen entfallen die regelmäßig gescheiterten Verhandlungsrunden über die Höhe des Abschlags inklusive jahrelanger Rechtsstreitigkeiten, zum anderen kann die GKV zukünftig etwaige Honorarerhöhungen nicht mehr durch eine Erhöhung des Kassenabschlags wieder relativieren. Dazu kommt ein weiterer positiver Effekt: Da die absolute Höhe des Zwangsrabatts fixiert wird, nicht sein Anteil an der Apothekervergütung, nimmt die Bedeutung bei – hoffentlich – zukünftig steigender Fixvergütung ab.
Auch den unsäglichen Nullretaxationen widmet sich der Entwurf. Hier aber hätte man nach den vollmundigen Ankündigungen vieler Koalitionspolitiker mehr erwartet. Denn das GKV-VSG verbietet zwar Nullabsetzungen – aber nur bei Hebammen und Erbringern von Heilmitteln, also Physiotherapeuten, Logopäden oder Ergotherapeuten. Die Apotheker dagegen sollen im Rahmenvertrag mit den Krankenkassen regeln, in welchen Fällen eine Retaxation „vollständig oder teilweise unterbleibt“. Zur Erinnerung: Es gibt bereits einen ausgehandelten Arzneimittel-Liefervertrag zwischen DAV und GKV-Spitzenverband, der beispielsweise Regelungen zur Heilung von Formfehlern auf Rezepten beinhaltet. Dieser Vertrag wurde nur von den Krankenkassen nie unterschrieben.
Und an noch einer Stelle kommen die Apotheker vor: Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen den ärztlichen Bereitschaftsdienst besser mit dem Apothekennotdienst abstimmen.
Alle diese Vorhaben sind – bei allen Problemen, die sie im Einzelnen mit sich bringen – sinnvoll. Aber: Die wirklich drängenden wirtschaftlichen Probleme der Apotheken, die in manchen Gegenden schon heute die Versorgung gefährden, werden nicht angepackt. Weder gibt es eine regelmäßige Überprüfung des Fixhonorars, noch eine Anpassung der Rezeptur- und BtM-Gebühren oder eine Nachbesserung bei der Notdienstpauschale. Zwar werden einige Forderungen der Apotheker erfüllt – aber eben nur die, die kein Geld kosten.
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