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Mehr Geld für die Pflege
Bundestag beschließt Reformvorhaben
Dafür soll der Beitragssatz Anfang 2015 von 2,05 Prozent (Kinderlose: 2,3%) um 0,3 Punkte angehoben werden – weitere 0,2 Punkte sollen Anfang 2017 hinzukommen, wenn Demenzkranke in die Pflegeversicherung aufgenommen werden. „Wir haben für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen ein gutes Leistungspaket geschnürt“, erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Mit dem Gesetz werde ihnen geholfen, die Pflege zu Hause zugeschnitten auf ihren Bedarf zu organisieren, indem sie Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte, Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter oder ehrenamtliche Helfer in Anspruch nehmen können.
Außerdem werde die Lebensqualität von Pflegeheimbewohnern verbessert, indem die Zahl der Betreuungskräfte fast verdoppelt werde und die Pflegekräfte durch Bürokratieabbau in der Pflegedokumentation entlastet werden. Zudem verbessere das Gesetz die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, so Gröhe weiter: Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, kann künftig eine zehntägige bezahlte Auszeit vom Beruf nehmen. Der Minister kündigte auch an, zügig das zweite Pflegestärkungsgesetz vorzubereiten, um weitere Verbesserungen durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff noch im Jahre 2017 zu ermöglichen.
Bei den Krankenkassen findet das Gesetz Anklang: Es bringe „mehr Geld ins System“, lobte Jürgen Graalmann, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands – das schaffe mehr Wahlmöglichkeiten für Pflegebedürftige und Angehörige. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft kritisierte dagegen, es sei versäumt worden, die seit Jahren geforderte neue Definition des Begriffs der Pflegebedürftigkeit umzusetzen. Damit bleibe die Diskriminierung von Menschen mit Demenz in der Pflegeversicherung bestehen. Es stehe zu befürchten, dass für die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im nächsten Schritt kein Geld mehr übrig sein werde – dann wiederum bleibe alles beim Alten.
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