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DAZ aktuell
Gute Chancen für Gröhes Präventionsgesetz
3. Anlauf für Gesundheitsvorsorge – Apotheker nehmen nur beratend teil
Gröhe und die Koalition erhoffen sich damit langfristig Einsparungen, weil Krankheiten und damit Folgekosten vermieden werden können. Denn die Lebens- und Arbeitswelten der Deutschen haben sich über die Jahrzehnte verändert, und die Gesellschaft wird älter. Das bringt Probleme mit sich: Übergewicht, Sucht und Volkskrankheiten wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Rund 60 Prozent der Männer und fast 45 Prozent der Frauen in Deutschland gelten als zu dick. Knapp zehn Millionen Menschen in Deutschland trinken laut Regierung zu viel Alkohol und rund 30 Prozent der Männer und 20 Prozent der Frauen rauchen. Das soll sich ändern.
Dieses Mal stehen die Chancen gut, das Präventionsgesetz über die parlamentarischen Hürden zu bringen: Gröhe schickt das Gesetz so früh auf die Reise, dass anders als bei Daniel Bahr ausreichend Zeit für die Beratung bleibt. Aber vor allem: Gröhe hat die Bedenken gegen Bahrs Vorlage aufgegriffen. Die SPD, damals Opposition und heute Koalitionspartner, hatte kritisiert, dass Bahrs Präventionsangebote die sozial schwachen Schichten gar nicht erreichen konnten. Das hat Gröhe ausgeräumt. Zwei Euro pro Versicherten müssen die Kassen künftig für Prävention in Kitas und Schulen ausgeben. Damit sollen immerhin die Kinder präventionsferner Bevölkerungsschichten für das Thema sensibilisiert werden.
Was ändert sich sonst noch? Für die Apotheker so gut wie nichts. Anders als im Perspektivpapier 2030 von der ABDA beansprucht, erhalten die Apotheker keine eigenständige Rolle im Präventionsgeflecht. Dort dominieren nach wie vor Sozialkassen und Ärzte das Geschehen. Immerhin können sich die Apotheker bei der Ausarbeitung der neuen „Nationalen Präventionsstrategie“ am „Katzentisch“ eines sogenannten Präventionsforums in die Diskussion beratend einbringen. Die eigentlichen Entscheidungen und Absprachen fallen jedoch im Rahmen der „Nationalen Präventionskonferenz“. An deren Tisch sitzen neben der Bundesregierung und den Ländern vor allem die gesetzlichen Krankenkassen sowie alle anderen Sozialversicherungsträger und bestimmen über die Verwendung der künftig 530 Millionen Euro für Präventionsmaßnahmen. Das Präventionsforum erhält für die „Nationale Präventionskonferenz“ eine beratende Funktion und hat keinen direkten Einfluss auf deren Entscheidungen. Es soll einmal pro Jahr tagen. Die Vorgaben der „Nationalen Präventionsstrategie“ sollen später in Landesrahmenvereinbarungen verbindlich geregelt werden.
Präventionsmaßnahmen sollen zertifiziert werden
Heute betragen die Pro-Kopf-Ausgaben der Krankenkassen für Prävention knapp über drei Euro. Von den künftig sieben Euro müssen sie zwei Euro für betriebliche Gesundheitsförderung ausgeben und zwei Euro für die Gesundheitsförderung in Kitas, Schulen und Altenheimen. Zudem wird die Pflegekasse gesetzlich verpflichtet, nach dem Prinzip „Reha vor Pflege“ 21 Millionen Euro für die Gesundheitsförderung der Pflegebedürftigen auszugeben. Alle Präventionsmaßnahmen sollen zertifiziert werden. Damit sollen von den Krankenkassen angebotene „Wohlfühlkurse“ zur Kundenbindung vom Angebot ausgeschlossen werden. Die Privaten Krankenkassen können sich freiwillig an der Präventionsförderung beteiligen und werden dann nach Maßgabe ihrer Ausgaben an den Gremien beteiligt.
Früherkennung bei Kindern im Fokus
Nach Angaben des BMG steigen aufgrund des Präventionsgesetzes die Ausgaben für die Gesundheitsförderung in den sogenannten „nichtbetrieblichen Lebenswelten“ wie Kitas, Schulen und Alteneinrichtungen prozentual am stärksten von 29 auf 140 Millionen Euro pro Jahr. Gefördert werden soll damit vor allem die Früherkennung bei Kindern, z.B. die Neigung zu Übergewicht. Die bisherige Altersgrenze für Gesundheitsuntersuchungen im Kindes- und Jugendalter soll auf 18 Jahre angehoben werden. Zwar gibt es derzeit schon die sogenannte J2 für Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren. Allerdings wird diese nicht von allen Krankenkassen bezahlt. Mit der Untersuchung sollen beispielsweise Sexual- und Haltungsstörungen erkannt werden. Bei Gesundheitskursen für Kinder und Jugendliche sollen künftig vor allem die Ärzte entscheiden, welcher sinnvoll ist. Das bestehende „Rezept für Bewegung“ soll beispielsweise einen verbindlicheren Charakter erhalten. Die Krankenkassen müssen die vom Arzt empfohlene Sporttherapie im Rahmen des Präventionsplans für den Patienten berücksichtigen. Eine Abweichung davon müssen sie begründen.
Für betriebliche Gesundheitsförderung sollen die Ausgaben von 56 auf ebenfalls 140 Millionen Euro steigen. Bereits heute geben die Kassen circa 270 Millionen Euro für Präventionsmaßnahmen aus.
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