DAZ aktuell

Da muss nachgebessert werden

ABDA bezieht Stellung zum Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes

BERLIN (jz) | Bevor das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) in die Kabinettsabstimmung geht und das gewöhnliche parlamentarische Verfahren startet, kann noch am Entwurf gefeilt werden. Und die ABDA hat so einiges zu mäkeln: Viele geplante Regelungen, die die Apothekerschaft betreffen, werden in ihrer Stellungnahme zwar grundsätzlich begrüßt – doch nahezu bei jeder sieht die Standesführung der Apotheker noch Nachbesserungsbedarf. Speziell im Hinblick auf das apothekerliche Honorar hält die ABDA die vorgesehenen Regeln nicht für ausreichend und schlägt konkrete Änderungen vor.

Während die Neuregelung zum Informationsaustausch zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Landesapothekerkammern beim Notdienst von der ABDA durchweg begrüßt wird, regt sie einige Ergänzungen bei den Regelungen zum Entlassmanagement an. Dieses ziele zwar grundsätzlich in die richtige Richtung. Es sollte aber klargestellt werden, dass dabei die Grenzen der „Rezeptvermittlung“ beachtet werden müssen, um unerwünschte Formen der Zusammenarbeit zu verhindern – im Sinne der freien Apothekenwahl. Zudem sollte die Verordnung im Krankenhaus wirkstoffbezogen erfolgen.

Die Apothekerschaft sollte aus Sicht der ABDA außerdem bei der konkreten Ausgestaltung der Regeln mitentscheiden dürfen, um die ordnungsgemäße Abgabe und Abrechnung durch Apotheken zu gewährleisten. Bislang sind hier GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung und Deutsche Krankenhausgesellschaft vorgesehen. Auch beim Innovationsfonds, den die ABDA grundsätzlich begrüßt, weist sie darauf hin, dass die Apothekerschaft eigene Antrags- und Beteiligungsrechte erhalten sollte – schon vor dem Hintergrund, dass auch Modellprojekte zur Arzneimitteltherapiesicherheit bei multimorbiden Patienten gefördert werden sollen.

Frist für Null-Retax-Regelung und Abschlags-Dynamisierung

Deutlichen Optimierungsbedarf sieht die ABDA bei den Honorarfragen: Der Entwurf sieht etwa vor, dass GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband (DAV) gemeinsam regeln sollen, in welchen Fällen einer Beanstandung der Abrechnung durch Kassen – insbesondere bei Formfehlern – eine (Null-)Retaxation unterbleibt. Dass unsachgemäße Retaxationen der Kassen „auf Null“ durch die Partner der Selbstverwaltung im Rahmenvertrag „ausgeschlossen“ werden sollen, heißt sie zwar gut – und auch, dass diese Regelung schiedsstellenfähig ist. Um zeitnahe Ergebnisse erreichen zu können, hält sie allerdings eine Fristsetzung (30. Juni 2015) für wichtig.

Im Hinblick auf die vorgesehene Festschreibung des Apothekenabschlags auf 1,77 Euro pro Rx-Fertigarzneimittel-Packung erwartet die ABDA wiederum, dass der Verordnungsgeber „seinem Auftrag nachkommt, durch die regelmäßige Anpassung des Festzuschlages und eine sachgerechte Berechnungsweise des Anpassungsbedarfs für eine angemessene Vergütung der Leistungen der Apotheken Sorge zu tragen“.

Rezeptur, BtM, NNF und Parenteralia

Darüber hinaus macht die ABDA einige Vorschläge, die sich bislang nicht im Entwurf finden: die Festlegung eines zusätzlichen Zuschlags von 8,35 Euro für Rezepturarzneimittel sowie eines Zuschlags in Höhe von 2,91 Euro für die Abgabe von Betäubungsmitteln und weiteren dokumentationspflichtigen Arzneimitteln. Um die versprochenen 120 Millionen Euro für den Nacht- und Notdienst zu erreichen, sollen die Mittel angepasst werden, indem der Betrag von bislang 16 auf 20 Cent erhöht wird. Schließlich sei für das Jahr 2014 nach aktuellen Zahlen nur mit 110,65 Millionen Euro zu rechnen. Angesichts der mit der neuen ApBetrO gestiegenen Anforderungen fordert die ABDA zudem eine Anhebung der Arbeitspreise für parenterale Zubereitungen sowie die Offenlegung der Datenlage für die Verhandlungen zu Fertigarzneimitteln bei parenteralen Zubereitungen mit dem GKV-Spitzenverband.

Zyto-Ausschreibungen und Importförderklausel

Ausführlich beschäftigt sich die ABDA in ihrer Stellungnahme mit der Zytostatika-Versorgung: Das Instrument der Ausschreibung eigne sich, so heißt es, wenn es um standardisierte Leistungen gehe, in denen eine Orientierung am Massenprodukt für Leistungsanbieter und Leistungsempfänger vorteilhaft sei. Im Falle der patientenindividuellen Versorgung förderten Ausschreibungen hingegen die Gefahr gravierender Einbußen im Versorgungsniveau und steigender Kosten. Hier sollte es daher keine Ausschreibungen geben. Ebenfalls streichen soll der Gesetzgeber die Importförderklausel: Importe würden zunehmend als Zugangsweg für Fälschungen genutzt, erklärt die ABDA, und seien außerdem nicht per se preisgünstiger, im Gegenteil. 

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