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Leserbriefe
Hilfe des Verbandes in Anspruch nehmen
Zum Beitrag „Retaxfalle der Woche: Kombipackung vs. Einzelpackungen. Haben rabattierte Arzneimittel immer Vorrang?“ in DAZ Nr. 47 vom 20. November, Seite 56
Sehr geehrte Kollegen Herpertz und Drinhaus,
in der DAZ 47 vom 20. November 2014 bezeichnen Sie die Abgabe einer Kombipackung anstelle der Einzelpackungen als Retaxfalle. Das mag bei spitzfindigen Kassenprüfungen so angesehen werden. Mir fehlt in Ihrem Beitrag aber der Bezug zum Kunden. Die Wirtschaftlichkeit der Verordnung gilt nicht nur gegenüber der Krankenkasse, sondern auch dem Patienten gegenüber. Bei einer Abgabe von zwei Packungen fällt auch der doppelte Rezeptanteil für den Kunden an! Dies ist auch unwirtschaftlich und nicht dem Kunden vermittelbar! Hier würde ich bei einer Retaxation durch die Krankenkasse die Hilfe des Verbandes in Anspruch nehmen.
Mit freundlichem Gruß
Antwort der Autoren
Sehr geehrter Herr Lemke,
leider ist wie so häufig die retaxsicherste Abgabe, die sich auf die gesetzlichen Grundlagen wie z.B. den Rahmenvertrag stützt, nicht immer die kundenfreundlichste. Der Apotheker sieht sich tagtäglich mit dem Thema „Retaxsichere Abgabe vs. Zufriedenheit des Kunden“ konfrontiert. Ihre Sicht der Dinge ist daher absolut nachvollziehbar – denn der Kunde steht vor Ihnen und möchte natürlich zu seiner Zufriedenheit versorgt werden. Das DeutscheApothekenPortal bietet aber Apotheken den Service, sie hinsichtlich der retaxsichersten Abgabe zu beraten. In der Ausgabe der DAZ 47 vom 20. November 2014 wurde diesbezüglich auf eine „Retaxfalle“ hingewiesen, denn hier hätte der Apotheker auf die Idee kommen können, die Kombipackung abzugeben. Der Kunde hätte zwar nur einmal zugezahlt, aber die Apotheke ggf. eine Retaxation riskiert. Daher haben wir diesen Fall herausgegriffen. Dass viele retaxsichere Rezeptbelieferungen nicht immer zur Kundenzufriedenheit ablaufen ist nichts Neues. So kann es beispielsweise auch vorkommen, dass für ein Rabattarzneimittel eine Zuzahlung anfällt während für das verordnete keine zu zahlen wäre. Selbstverständlich liegt es in Ihrem Ermessen, wie Sie sich in einem vergleichbaren Fall verhalten. Aber um die retaxsicherste Variante darzustellen, ist das Beispiel und die Lösung korrekt aufgearbeitet worden.
Mit freundlichem Gruß
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