DAZ aktuell

Spahn zieht Schiedsstellen-Einigung vor

Substitutionsausschlussliste soll vorerst weiter im Schiedsverfahren ausgearbeitet werden

BERLIN (ks) | Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, zieht bei der Substitutionsausschlussliste die Vertragslösung der gesetzlichen Regelung vor – daran ändern auch die Ankündigungen des Koalitionsvertrages nichts. „Bei der Vereinbarungslösung ist sichergestellt, dass der Sachverstand der Apotheker einfließt“, erklärte Spahn.

Unter der Federführung von Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) hatte die Koalitionsarbeitsgruppe für Gesundheit und Pflege die Substitutionsausnahmeliste in den Vertrag aufgenommen. Die Politik hatte nach monatelangen ergebnislosen Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV) zu dieser Liste die Geduld verloren. Der Ausweg: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sollte die Aufgabe gesetzlich übertragen bekommen.

Doch die Verhandlungspartner hatten mittlerweile die Schiedsstelle unter dem Vorsitz von Dr. Rainer Hess angerufen. Obwohl der GKV-Spitzenverband seinen Antrag auf Schiedsstellenentscheidung zurücknahm, nachdem ihm die Aussicht auf eine Regelung durch den G-BA die bessere Variante erschien, setzte Hess das Verfahren fort. Mit Erfolg: Er brachte die zerstrittenen Parteien dazu, sich auf die Kriterien der Liste sowie zwei erste Wirkstoffe, die künftig nicht mehr ausgetauscht werden dürfen, zu einigen. Weitere zwölf Wirkstoff-Kandidaten für die Liste sollen nun gutachterlich unter die Lupe genommen werden – dann will die Schiedsstelle über die Aufnahme entscheiden. Der GKV-Spitzenverband machte allerdings per Protokollnotiz im Schiedsstellenbeschluss deutlich, dass es sein primäres Ziel sei, die Zuständigkeit für die Liste dem G-BA zu übertragen. Anders der DAV: Er legte Wert auf die Feststellung, dass die Liste im Interesse der Patienten schnellstmöglich durch die Schiedsstelle ergänzt werden sollte.

Spahn ist nun jedenfalls zufrieden, dass sich doch schon im Schiedsverfahren eine Lösung abzeichnet. „Auch wenn es bis hierher ein langer und nicht unbeschwerlicher Weg war, begrüße ich das bisherige Ergebnis.“ Er hat es nicht eilig, gesetzgeberisch im Sinne des Koalitionsvertrages tätig zu werden. Er will abwarten, was das Schiedsverfahren am Ende bringt und dann entscheiden, ob eine gesetzliche Änderung noch nötig ist. „Wenn es zu einer guten Vereinbarung zwischen den Apothekern und Kassen kommt, ist diese aus meiner Sicht einer gesetzlichen Lösung vorzuziehen. Bei der Vereinbarungslösung ist sichergestellt, dass der Sachverstand der Apotheker einfließt“, so der CDU-Politiker. Wichtig sei, dass sich Patientinnen und Patienten darauf verlassen könnten, wann der Austausch eines Medikaments problemlos möglich ist – und wann er besser nicht erfolgen sollte. 

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Hilde Mattheis, gibt sich etwas zurückhaltender, aber pragmatisch: „Im Interesse der medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten muss es ein Verfahren geben, das funktioniert. Nur wenn die Verhandlungspartner dies zuverlässig gewährleisten, können wir auf eine gesetzliche Regelung verzichten.“

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