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Streit ums Foto eGK ist einem Gutachten zufolge „nutzlos“

HAMBURG (dpa/ral) | Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) verstößt einem juristischen Gutachten zufolge gegen geltendes Recht.

Nach einer Studie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die dem „Hamburger Abendblatt“ (Ausgabe vom 4. Februar) vorliegt, ist die eGK nutzlos. Der Grund: Die gesetzlichen Krankenkassen hätten darauf verzichtet, die Fotos der Versicherten zu prüfen.„Die Krankenkassen sind verpflichtet, bei der Ausstellung der eGK die Übereinstimmung des auf der eGK aufgedruckten Lichtbildes, der Person des Inhabers der Karte sowie der zukünftig auf der eGK gespeicherten weiteren Sozialdaten zu verifizieren. Dieses wird bislang nicht durchgeführt, was problematisch ist, da zukünftig sensible Daten auf der eGK gespeichert werden sollen“, heißt es der Zeitung zufolge in dem Gutachten. Rein rechtlich müssten die Karten somit wieder eingezogen oder nachgerüstet werden.

Laut der Zeitung verteidigt der Verband der gesetzlichen Krankenkassen das Procedere der Kartenherausgabe. Auch das Bundesgesundheitsministerium beteuere, dass alles korrekt gelaufen sei. Jedoch, so ein Sprecher von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Es ist unbestritten, dass die richtige Zuordnung der Daten der Gesundheitskarte zum Karteninhaber gewährleistet sein muss. Dafür ist neben weiteren Maßnahmen auch eine Identifizierung des Versicherten erforderlich, die jedoch nicht zum Zeitpunkt der Lichtbildübermittlung durchzuführen ist.“ Das Ministerium ließ offen, wann noch geprüft wird, ob der Karteninhaber auch der Abgebildete auf dem Foto ist. 

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