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Niedriglohnsektor schrumpft

WSI-Studie zeigt aktuelle Tendenzen

Immer weniger Arbeitnehmer erhalten im Rahmen ihrer tariflichen Vergütung Stundenlöhne unter 8,50 Euro. Jeder Zehnte muss aber nach wie vor mit Niedriglöhnen unterhalb des geplanten gesetzlichen Mindestlohns zu Rande kommen.

Das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung untersucht in regelmäßigen Abständen, wie sich Löhne und Gehälter entwickeln. Als Datenbasis dienen 4750 Vergütungsgruppen aus 40 Branchen. Jetzt hat das Tarifarchiv neue Zahlen veröffentlicht, die zeigen, dass der Niedriglohnsektor kontinuierlich schrumpft.

Untergrenze etabliert sich

Die Details: Im März 2010 erhielten 16% aller Beschäftigten Stundenlöhne von weniger als 8,50 Euro, im Dezember 2012 waren es noch 11%. Ein Jahr später sank der Anteil auf 10%.

Immerhin sehen 90% der Vergütungsgruppen aus DGB-Tarifverträgen Stundenlöhne von 8,50 Euro und mehr vor. Bei 79% beträgt die Untergrenze sogar 10 Euro, und bei 12% sind es 20 Euro.

Bleiben aber noch 10% aller Beschäftigten, die weniger als 8,50 pro Stunde erhalten. Sie arbeiten meist in der Landwirtschaft, in der Floristik, im Gartenbau, im Hotel- und Gaststättengewerbe, im Friseurhandwerk, im Bewachungsgewerbe, in Gebäudereinigungen oder im Fleischerhandwerk. Genaue Zahlen, um wie viele Mitarbeiter es sich hier handelt, liegen jedoch nicht vor.

Ost-West-Gefälle

„Die niedrigen Vergütungsgruppen sind auch ein Ost/West-Problem“, heißt es im WSI-Niedriglohn-Monitoring 2013. Vergütungsgruppen unterhalb von 8,50 Euro würden mehrheitlich in ostdeutschen Tarifbereichen gelten. Dort liegt ihr Anteil bei 27%, in Westdeutschland dagegen nur bei 6%.

Aussicht auf Mindestlohn belebt Tarifverhandlungen

Dr. Reinhard Bispinck, Leiter des WSI-Tarifarchivs, spricht generell von einer „positiven Entwicklung“, die zeige, dass Gewerkschaften die Situation im Niedriglohnsektor aus eigener Kraft deutlich verbessert haben. „Dabei hat sicherlich geholfen, dass der von den Gewerkschaften seit Langem geforderte und nun endlich beschlossene allgemeine gesetzliche Mindestlohn den Druck auf die Arbeitgeberverbände erhöht hat.“ 

Quelle: R. Bispinck/WSI-Tarifarchiv, Tarifliche Vergütungsgruppen im Niedriglohnbereich 2013. Eine Untersuchung in 41 Wirtschaftszweigen, in: Elemente qualitativer Tarifpolitik, Nr. 77, Düsseldorf, Januar 2014; http://bit.ly/1iCmUX0.

 

Michael van den Heuvel

 

Kommentar: Altersarmut mit 8,50 Euro

Tanja Kratt

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind tarifliche Lohnuntergrenzen an und für sich eine gute Nachricht. Wer sich die Zahlen jedoch genauer ansieht, erkennt, was in der Debatte allzu gern vergessen wird: Um nach 45 Jahren Vollzeitbeschäftigung eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erhalten, sind mindestens 10 Euro als Stundenlohn erforderlich. Das geht aus Berechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hervor (http://bit.ly/1lPL2de).

Unsere Forderung lautet deshalb, Lohnuntergrenzen festzusetzen, die auch im Alter existenzsichernd sind – und zwar für alle Branchen.

Tanja Kratt, ADEXA – Die Apothekengewerkschaft, Zweite Vorsitzende

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