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Apotheke und Markt
Für die Archivierung
awinta Apotheken Archiv
Seit Inkrafttreten von §7 der ApBetrO zum 1. Januar 2014 gelten neue gesetzliche Regelungen für die Aufbewahrung von Herstellungsdokumentationen. Wie die Awinta GmbH mitteilt, können die entsprechenden Dokumente mit dem neuen awinta Apotheken Archiv revisionssicher direkt im Warenwirtschaftssystem archiviert werden. Eine Aufbewahrung in Papierform ist nicht mehr notwendig, die benötigten Dokumente stehen jederzeit auf Knopfdruck zur Verfügung. Als Standardprodukt ist das awinta Apotheken Archiv nach der Installation „ready to use“, teilt das Unternehmen mit. Zeitintensive Schulungen der Mitarbeiter sollen nicht nötig sein.
Awinta GmbH, Robert-Bosch-Straße 7-9, 74321 Bietigheim-Bissingen, www.awinta.de
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