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Gesundheitspolitik
BMG prüft Rezeptvermittlungsverbot
Bundesregierung äußert sich zu Bundesratsempfehlung zum GKV-VSG
Die Forderung des Bundesrates nach einer Klarstellung zum Verbot der Rezeptvermittlung im Rahmen des Entlassmanagements will die Bundesregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen. „Der Vorschlag ist insbesondere hinsichtlich § 11 des Apothekengesetzes dem Grunde nach nachvollziehbar“, so die knappe Antwort. Insbesondere unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesgerichtshofs aus dem März 2014 (siehe AZ 2014, Nr. 33, S. 1) sei es notwendig, klarzustellen, dass kein privater Dritter eine Rezeptvermittlung in Zusammenhang mit dem Entlassmanagement betreiben dürfe, forderten die Länder. Insbesondere gehe es dabei um das Prinzip der freien Apothekenwahl und um das Verhindern von unerwünschten Formen der Zusammenarbeit.
Andere Forderungen der Länder weist die Bundesregierung zurück. Ein Knackpunkt dürfte vor allem die etwaige Zustimmungspflicht zum GKV-VSG sein. Diese hält der Bundesrat für gegeben, nicht aber die Bundesregierung. Die Einschätzung des Bundesrates basiere auf der Behauptung, dass insbesondere durch die Neuregelungen zu den Hochschulambulanzen die Länder Ausgaben zu tragen hätten, mit der Folge, dass das Gesetz nach dem Grundgesetz zustimmungspflichtig wäre, heißt es in der Gegenäußerung. Mit den Neuregelungen würden die Länder aber nicht zu verpflichtenden Aufgaben für die GKV herangezogen. Die Länder würden auch nicht zu Geldleistungen verpflichtet. Daher bedürfe das GKV-VSG nicht der Zustimmung. |
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