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Gesundheitspolitik
Ein OTC wie jedes andere!?
Nun ist sie also rezeptfrei erhältlich, die „Pille danach“ (zumindest die Ulipristal-haltige ellaOne®, die Levonorgestrel-Präparate folgen in Kürze). Wie in (fast) ganz Europa können Frauen ab sofort auch hier Notfallkontrazeptiva direkt in der Apotheke erhalten.
Ist die „Pille danach“ nun also ein OTC-Präparat wie jedes andere? Das ebenfalls vom Bundesrat verabschiedete Versandverbot spricht dagegen. Auch die Diskussionen innerhalb der Apothekerschaft zeigen, dass zumindest ein Teil der Kolleginnen und Kollegen die „Pille danach“ nicht für ein „gewöhnliches“ Arzneimittel hält.
Pharmazeutische oder medizinische Gründe gibt es dafür eigentlich nicht. Es gibt etliche Wirkstoffe, die ein deutlich höheres Risiko bergen und schon lange ohne größere Probleme von den Apothekern direkt abgegeben werden. Auch die Ansprüche an die Beratung unterscheiden sich nicht grundlegend davon, was auch bei anderen Arzneimitteln geleistet werden muss – mögen die Frauenärzte und ihre Verbände auch anderes behaupten. Ob das Arzneimittel für den Anwendungszweck geeignet ist, ob Kontraindikationen vorliegen und vor allem die Überprüfung, ob der Kunde/Patient besser zum Arzt gehen sollte – das zu prüfen, ist Alltagsgeschäft für Apotheker.
Die „Pille danach“ wurde aus der Rezeptpflicht entlassen, weil Fachleute sie als sicheres Arzneimittel einstufen. Punkt. Die meisten Schreckgespenster, die heute an die Wand gemalt werden, werden sich als genau das herausstellen: Gespenster.
Ich bin mir sicher: In ein paar Jahren werden wir auch in Deutschland sagen: Ja, die „Pille danach“ ist ein OTC-Präparat wie jedes andere auch.
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