Gesundheitspolitik

Langwieriges Gezerre um „Pille danach“ beendet

Bundesrat beschließt Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

BERLIN (az) | Nach jahrelangem Ringen um eine rezeptfreie Abgabe der „Pille danach“ steht dem Verkaufsstart des Notfallkontrazeptivums ella­One® (Ulipristalacetat) als OTC-Arzneimittel nun nichts mehr im Wege. Der Bundesrat beschloss am Freitag die 14. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) und stimmte damit ganz formell für den OTC-Switch. Auch die bislang rezeptpflichtige PiDaNa® (Levonorgestrel) wird künftig rezeptfrei zu haben sein – allerdings wird ihr Markteintritt als OTC verzögert erfolgen.

Die Länderkammer verknüpfte ihr Ja mit dem Verbot des Versandhandels von Notfallkontrazeptiva und beschränkte die Freigabe der Rezeptpflicht für den Wirkstoff Ulipristalacetat ausdrücklich nur auf das Präparat ella­One® mit bis zu 30 mg Wirkstoff.

Weil die Länderkammer ihre Zustimmung mit diesen zwei sogenannten Maßgaben verknüpfte, muss diese jetzt das Bundesgesundheitsministerium akzeptieren und in die Verordnung einarbeiten. Da es in der Angelegenheit keine Konflikte zwischen BMG und der Länderkammer gibt, ist dies reine Formsache und sollte noch in dieser Woche erfolgen.

Anschließend wird die Verordnung zur Veröffentlichung dem Bundesanzeiger zugeleitet. Einen Tag nach der Veröffentlichung tritt die geänderte AMVV, die im Hinblick auf das Versandverbot auch eine Änderung der Apothekenbetriebsordnung beinhaltet, in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können dann Änderungsanzeigen zum OTC-Switch beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eingereicht werden.

Grund für die Änderung der ­AMVV war die Entscheidung der Europäischen Kommission, das Notfallkontrazeptivum ellaOne® aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Ursprünglich hatte sich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) strikt gegen die Freigabe von Notfallkontrazeptiva gesperrt. |

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