Gesundheitspolitik

ellaOne®: OTC seit Samstag

„Pille danach“: Versandverbot gilt, Werbeverbot kommt

BERLIN (ks) | Vergangenen Freitag, am 13. März, wurde im Bundesgesetzblatt die „Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Apothekenbetriebsordnung“ veröffentlicht. Damit traten die neuen Regelungen rund um die „Pille danach“ einen Tag später, am Samstag, in Kraft. Das Notfallkontrazeptivum ellaOne® ist seit diesem Tag ganz offiziell „apothekenpflichtig“.

Nachdem der Hersteller HRA ­Pharma und einige Importunternehmen ellaOne® zum Stichtag 15. März zurückgerufen hatten, war die Unruhe vor allem bei Apothekern groß, die am Sonntag Notdienst hatten. Ihre Befürchtung: OTC-Packungen würde es dann noch nicht geben, die Rx-Packungen wären aber bereits zurückgerufen. Seit Samstag kann aber beim pharmazeutischen Großhandel bestellt werden – obwohl zu AZ-Redaktionsschluss noch nicht klar war, ob der Großhandel an diesem Tag auch schon ausliefern kann, weil die Lauertaxe den neuen Abgabestatus „apothekenpflichtig“ für ellaOne® erst ab dem 15. März abbildete. HRA-Geschäftsführer Klaus Czort zeigte sich Freitagmittag jedoch zuversichtlich, das Problem noch rechtzeitig lösen zu können.

Ebenfalls seit Samstag wirksam ist das Versandhandelsverbot für Notfallkontrazeptiva. Noch nicht in Kraft ist das geplante Werbeverbot. Die hierzu nötige Änderung im Heilmittelwerbegesetz muss vom Bundestag abgesegnet werden. Ein entsprechender Änderungsantrag wird an ein Gesetz­gebungsvorhaben aus dem Geschäftsbereits des Ministeriums für Arbeit und Soziales angedockt.

Überdies sind jetzt auch Levonorgestrel-haltige „Pillen danach“ nicht mehr verschreibungspflichtig. Sie sind aber noch nicht als OTC-Präparate verfügbar. Für die Anbieter von LNG-Präparaten war die Veröffentlichung im Bundesanzeiger der Startschuss für die offiziellen Änderungsanzeigen beim BfArM. Wann die LNG-Pillen rezeptfrei zu haben sein werden, ist noch nicht klar. |

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