Gesundheitspolitik

Skonti-Klage gegen AEP eingereicht

BERLIN (ks) | Die Wettbewerbszentrale hat vergangene Woche ihre angekündigte Klage gegen den Großhändler AEP beim Landgericht Aschaffenburg eingereicht. Das Verfahren soll grundsätzlich die Frage klären, ob Rabatte des Großhandels – auch Skonti – zulässig sind, wenn sie über die disponible Großhandelsspanne von 3,15 Prozent hinausgehen.

In ihrer Klageschrift stützt sich die Wettbewerbszentrale wie in der Abmahnung auf § 78 AMG in Verbindung mit § 2 AMVV.

Die beabsichtigte Klage hat in den letzten Wochen für einigen Wirbel gesorgt. Vor allem wird heiß spekuliert, wer hinter ihr steckt. Wer kann Interesse haben, die gängige Rabattpraxis vieler Großhändler auf den Prüfstand zu stellen? Für Christiane Köber von der Wettbewerbszentrale tun diese Mutmaßungen nichts zur Sache. Für sie geht es schlicht um die Klärung einer juristischen Frage.

Nun wird es einige Tage dauern, bis die Klageschrift zugestellt ist und AEP auf sie reagieren kann. Wann es dann tatsächlich zu einem Termin vor Gericht kommt, ist derzeit nicht abzusehen. |

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