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- AZ 17/2015
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Recht
Aktuelles Urteil
(Auch) Männer dürfen nicht ausgeschlossen werden
bü | Wird eine Stelle (hier bei einer Tageszeitung) nur für Frauen ausgeschrieben und Männer „von vornherein abgelehnt, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen im Journalismus zu erhöhen“, so hat ein Mann der sich dennoch um die Stelle (hier eine Volontariatsstelle) beworben hat – und abgelehnt wurde – Anspruch auf Entschädigung wegen Diskriminierung wegen seines Geschlechts. Das Arbeitsgericht Berlin sprach dem Mann drei Monatsgehälter zu. Die Maßnahme sei nicht geeignet gewesen, den Anteil der Frauen in Führungspositionen zu erhöhen, da es nur „um die Besetzung einer Volontariatsstelle gegangen“ sei.
(ArG Berlin, 42 Ca 1530/14)
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