Gesundheitspolitik

Sanktionen auch für Apotheker?

E-Health-Gesetz: GKV-Chefin plädiert für Gleichbehandlung aller gematik-Gesellschafter

BERLIN (jz) | Bei weiteren Verzögerungen des Projekts „Digita­lisierung des Gesundheitswesens“ sollten nicht nur Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und GKV-Spitzenverband sanktioniert werden können, sondern auch die anderen gematik-Gesellschafter wie etwa die Apotheker. Dafür sprach sich die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Dr. Doris Pfeiffer, am 21. April bei einer Diskussionsveranstaltung ihres Verbands zum Thema E-Health-Gesetz aus. Es müsse das Ver­ursacherprinzip gelten.

Der Referentenentwurf des E-Health-Gesetzes sieht Sanktionen für den Fall vor, dass es zu weiteren Verzögerungen kommt: KBV, KZBV und GKV-Spitzenverband werden dann die Haushalte gekürzt. „Das ist schon eine heftige Sanktion“, betonte Pfeiffer. Allerdings gelte die Sanktionsandrohung nicht für alle, was vermutlich damit zusammenhänge, dass die drei Betroffenen – anders als die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Apotheker – Körperschaften des öffentlichen Rechts seien. Die könne man per Gesetz wohl nicht so einfach sanktionieren, führte sie mit Blick auf den im Publikum sitzenden ABDA-Präsidenten aus. Allerdings würde sich der GKV-Spitzenverband wünschen, dass „alle verursachergerecht sanktioniert werden“.

GKV erpressbar?

Sorge bereitet Pfeiffer zudem, dass der GKV-Spitzenverband erpressbar wird: Wenn Fristen nicht eingehalten würden, weil die Industrie ein Problem habe, etwa wegen neuer Sicherheitsvorgaben für Daten: „Dann sagt die Industrie ‚wir könnten das machen, wenn ihr uns noch x Millionen rüberschiebt‘ – dann stellt sich ja die Frage, sind wir in der Lage, uns dem zu widersetzen?“ Dirk Heidenblut, Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für Telematik, erwiderte, die Selbstverwaltung hätte es selbst in der Hand, wie sie ihre Verträge mit der Wirtschaft gestalte. Trotzdem werde man sich noch einmal anschauen, ob die Sanktionen „an der richtigen Stelle, richtig und insgesamt gerecht“ eingesetzt würden – sie müssten verursachergerecht erfolgen.

Digitalisierung vorantreiben

Im November werde die Testphase der Telematikinfrastruktur starten, kündigte Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, an. Nach einem halben Jahr folge die flächendeckende Anbindung. Der Staatssekretär verwies überdies darauf, dass konstant daran gearbeitet werde, die Digitalisierung in verschiedenen Bereichen voranzutreiben, etwa den Heilberufsausweis mit Signatur, den Entlassbrief sowie den Medikationsplan, den es zunächst nur auf Papier geben werde. Die grundsätzliche Einführung sei ein wichtiger Schritt, um die spätere Anbindung – etwa an Apotheken – überhaupt zu ermöglichen. Heidenblut forderte, zusätzlich zu den im Referentenentwurf enthaltenen Grundregelungen auch die Vorgaben zur elektronischen Ausgestaltung aufzunehmen. Das müsse parallel entwickelt werden. „Es muss auch den klaren Anspruch auf die elektronische Form geben.“ |

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