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- AZ 18/2015
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Gesundheitspolitik
Zuzahlungs-Probleme
Pro Generika kritistiert GKV-Festbetragspolitik
Der GKV-Spitzenverband legt die Höhe der Festbeträge fest, also die maximale Erstattungshöhe, die die GKV für ein Arzneimittel vergütet. Zusätzlich werden Zuzahlungsbefreiungsgrenzen definiert, die weitere 30 Prozent unter dem Festbetrag liegen. Senkt der Arzneimittelhersteller den Preis für sein Arzneimittel unter die Zuzahlungsbefreiungsgrenze, fällt für den Versicherten keine Zuzahlung an. Sonst zahlt er zehn Prozent des Arzneipreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro.
Bei der alljährlichen Überprüfung der Festbetragsgrenzen werde deren Höhe „in den allermeisten Fällen durch die GKV deutlich abgesenkt“, konstatiert Pro Generika.
Kein Spielraum für Hersteller
Die wiederholten Absenkungsrunden führten dazu, dass für die Hersteller kein Spielraum mehr bleibe, um ihren Preis erneut unter den Festbetrag zu senken. Die Folge: Die Anzahl der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel nehme kontinuierlich ab und der Patient müsse für immer mehr Arzneimittel eine Zuzahlung leisten.
Lukrativ für die GKV
„Für die GKV ein lukratives Geschäft“, so Pro Generika. In vielen Fällen liege der Festbetrag für Arzneimittel weit unter einem Euro. „Die GKV zahlt somit weniger als einen Euro für das Arzneimittel, während der Patient fünf Euro Zuzahlung leisten muss.“ Im letzten Jahr etwa habe die GKV durch Arznei-Zuzahlungen über zwei Milliarden Euro eingenommen, was ungefähr dem gesamten Netto-Umsatz der Generikaindustrie entspreche. Allerdings müsse letztere dafür 76 Prozent der gesamten Arzneimittelversorgung in Deutschland leisten. |
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