Gesundheitspolitik

Unzulässige Packungsgrößenbegrenzung

Gericht hebt BfArM-Auflage auf: 20er-Packung Voltaren geht in Ordnung

BERLIN (jz) | Bei Diclofenac ist ­gegen eine Packungsgröße mit 20 Tabletten aus Sicht des Verwaltungsgerichts Köln nichts einzuwenden. Deshalb hat es eine anderslautende Auflage des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für Novartis‘ Voltaren Dolo 25 mg aufgehoben.

Nach Ansicht des BfArM ist diese Packungsgröße nicht therapiegerecht. Sie gehe über den maximalen Bedarf von zwölf Tabletten in der Selbstmedikation hinaus. Das Analgetikum solle ohne Rücksprache mit dem Arzt nur vier Tage ­angewendet werden. Dieser Argumentation folgte das Verwaltungsgericht laut einer Mitteilung allerdings nicht. Die Packungsgröße sei therapiegerecht. Es seien keine nennenswerten Risiken erkennbar, wenn das Arzneimittel für ­sieben, statt für vier Tage eingenommen werde.

Bei ärztlich kontrollierter Anwendung gebe es keine strikte Begrenzung der Anwendungsdauer. Vielmehr solle das Arzneimittel so kurz wie möglich, aber so lang wie es zur wirksamen Schmerzbekämpfung nötig sei, eingenommen werden. Das BfArM hatte auch Arzneimittelrisiken ins Feld geführt. Doch diese, so argumentiert das Gericht, seien insbesondere bei Langzeitstudien mit höherdosierten Arzneimitteln erkennbar geworden und erhöhten die Risiken in der Kurzzeitanwendung nur geringfügig.

Auch in der Selbstmedikation sei die Packungsgröße noch therapiegerecht, heißt es weiter, weil ein begrenzter Rest in der Packung als Vorrat bei wiederkehrenden Schmerzzuständen wie Menstruationsschmerzen oder Kopfschmerzen zur Verfügung stehe und eine sofortige Anwendung ermögliche. Eine Verschleppung von Krankheiten sei bei der Kurzzeitanwendung in der Regel nicht zu befürchten. Abzuwarten bleibt nun, ob das BfArM gegen das Urteil (Az. 7 K 6358/13) Rechtsmittel einlegen wird oder die Entscheidung akzeptiert und umsetzt. |

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